Der Bürgerrechtausschuss ist zuständig für die Prüfung der Integration der Bewerber und Bewerberinnen für das Schweizer Bürgerrecht zuhanden des Gemeinderates sowie für die Erarbeitung und Verabschiedung von Richtlinien zur Feststellung der Integration. Damit trägt der Ausschuss die Verantwortung für die Gewährleistung der ausreichenden Integration der Bewerber und Bewerberinnen für das Schweizer Bürgerrecht und für die Sicherstellung effizienter Einbürgerungsverfahren.

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