Der Bauausschuss besteht aus 3 Mitgliedern des Gemeinderates. In der Regel führt der/die Ressortvorsteher/in Hochbau und Liegenschaften den Vorsitz. Der/die Gemeindeingenieur/in und der/die Bereichsleiter/in Hochbau haben beratende Stimmen.

Der Bauausschuss besorgt die Erteilung von Baubewilligungen im Rahmen der ihm vom Gemeinderat übertragenen Kompetenzen.

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