Tiefbau- und Werkkommission
Die Tiefbau- und Werkkommission besteht mit Einschluss des Präsidenten oder Präsidentin aus 5 Mitgliedern. Das Präsidium sowie ein weiteres Mitglied werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte bezeichnet. Die weiteren 3 Mitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt. Die Tiefbau- und Werkkommission ist zuständig für die Wasserversorgung, die Siedlungsentwässerung, das Gemeindestrassen- und Wegnetz, die Fliessgewässer, die ARA, Planungsmassnahmen und die Energieversorgung. Personen
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