Die Heimkommission ist zuständig für
  • die periodische Überprüfung und Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie des APH Böndler und die Antragstellung dazu an den Gemeinderat;
  • die Verabschiedung von Budget und Finanzplanung des APH Böndler zu Handen der Abteilung Finanzen und des Gemeinderates;
  • die Genehmigung der Betriebsrechnung des APH Böndler zu Handen des Gemeinderates;
  • die Genehmigung des von der Heimleitung erstellten Betriebskonzeptes;
  • den Erlass des Leitbildes, der Taxordnung und des Betriebsreglements (Hausordnung) des APH Böndler;
  • die Bewilligung des Organigramms und des Stellenplans;
  • die Regelung der Unterschriftskompetenzen, soweit diese nicht in übergeordneten Erlassen geregelt ist;
  • die Behandlung und den Entscheid über Beschwerden gegen die Heimleitung und von Einsprachen gegen deren Entscheide;
  • die Festsetzung der Pflichtenhefte (Stellenbeschriebe) des Heimleiters oder der Heimleiterin und der Abteilungsleitungen;
  • die Antragstellung an den Gemeinderat betreffend der Anstellung oder Entlassung des Heimleiters oder der Heimleiterin und der Abteilungsleitungen.

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