Die Heimkommission ist zuständig für
  • die periodische Überprüfung und Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie des APH Böndler und die Antragstellung dazu an den Gemeinderat;
  • die Verabschiedung von Budget und Finanzplanung des APH Böndler zu Handen der Abteilung Finanzen und des Gemeinderates;
  • die Genehmigung der Betriebsrechnung des APH Böndler zu Handen des Gemeinderates;
  • die Genehmigung des von der Heimleitung erstellten Betriebskonzeptes;
  • den Erlass des Leitbildes, der Taxordnung und des Betriebsreglements (Hausordnung) des APH Böndler;
  • die Bewilligung des Organigramms und des Stellenplans;
  • die Regelung der Unterschriftskompetenzen, soweit diese nicht in übergeordneten Erlassen geregelt ist;
  • die Behandlung und den Entscheid über Beschwerden gegen die Heimleitung und von Einsprachen gegen deren Entscheide;
  • die Festsetzung der Pflichtenhefte (Stellenbeschriebe) des Heimleiters oder der Heimleiterin und der Abteilungsleitungen;
  • die Antragstellung an den Gemeinderat betreffend der Anstellung oder Entlassung des Heimleiters oder der Heimleiterin und der Abteilungsleitungen.

Kontakt

Böndlerkommission
Böndlerstrasse 10
8494 Bauma

Tel. 052 396 50 25
Fax 052 396 50 24
bruno.kleeb@boendler.ch

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