Die Landwirtschafts- und Naturschutzkommission ist zuständig für den Vollzug der Gemeindeaufgaben im Landwirtschafts- und Forstwesen gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung. Sie übt die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Gemeindewaldungen aus. Im Hinblick auf die Ernennung des Försters oder der Försterin sowie des bzw. der Gemeindeverantwortlichen für Landwirtschaft stellt die Landwirtschafts- und Naturschutzkommission dem Gemeinderat Antrag.

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Landwirtschafts- und Naturschutzkommission
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8494 Bauma

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Fax 052 397 70 21
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