Liegenschaftenkommission
Die Liegenschaftenkommission ist zuständig für die Erarbeitung und Antragstellung der Liegenschaftenstrategie der Gemeinde zuhanden des Gemeinderates, für die Koordination und Überwachung der einzelnen Massnahmen der Liegenschaftenstrategie sowie für die Erarbeitung und Verabschiedung von Richtlinien zur Vermietung von Liegenschaften. Personen
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