Bauausschuss
Der Bauausschuss besteht aus 3 Mitgliedern des Gemeinderates. In der Regel führt der/die Ressortvorsteher/in Hochbau und Liegenschaften den Vorsitz. Der/die Gemeindeingenieur/in und der/die Abteilungsleiter/in Hochbau und Liegenschaften haben beratende Stimme. Der Bauausschuss besorgt die Erteilung von Baubewilligungen im Rahmen der ihm vom Gemeinderat übertragenen Kompetenzen. Personen
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