Walbüro
In jeder Gemeinde existiert ein Wahlbüro von mindestens fünf Mitgliedern. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Gemeinderates steht dem Wahlbüro vor; der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin führt das Sekretariat. Bei Wahlen mit grossem Auszählaufwand unterstützen Hilfspersonen das Wahlbüro.

Das Wahlbüro überwacht einerseits die Stimmabgabe. Andererseits ist das Wahlbüro zuständig für das Auzählen der Stimmen und das Ermitteln der Ergebnisse.

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