Schulpflege
Die Schulpflege besteht mit Einschluss des Präsidenten oder der Präsidentin aus 7 Mitgliedern. Der/die Schulpräsident/in ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates. Die Schulpflege führt die Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe der öffentlichen Volksschule, schul- und familienergänzende Tagesstrukturen und nimnmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr. Die Aufgaben und Befugnisse sind in der Gemeindeordnung festgehalten. Personen
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