http://www.bauma.ch/de/politik/abstimmungenwahlen/wahlergebnisse/?action=showinfo&info_id=1090172
15.01.2021 16:12:03
Am 7. März 2021 findet turnusgemäss die Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin statt. Dazu wird ein leerer Wahlzettel sowie ein Beiblatt verwendet.
Gemäss § 23 der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (VPR) finden die nächsten Erneuerungswahlen für Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Jahr 2021 statt. Für die Erneuerungswahl des Friedensrichteramts wird eine Urnenwahl durchgeführt (Art. 5 Gemeindeordnung)Dokumente | Friedensrichteramt; Erneuerungswahlen 2021; Wahlanordnung; Beiblatt (pdf, 72.3 kB) Friedensrichteramt; Erneuerungswahlen 2021; Beiblatt; Formular (pdf, 77.0 kB) |
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