Bitte melden Sie Ihren Zu-, Um- oder Wegzug frühzeitig. Als Erwachsene(r) können Sie die Änderung auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). Wie Sie im Einzelnen vorgehen können (und müssen), finden Sie in diesen Rubriken:
Beim Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus ab.

Beim Um- und Wegzug mit Kindern müssen beide Elternteile damit einverstanden sein.

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen online oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle an.

Bitte melden Sie sich bei einer Datensperre oder Beistandschaft persönlich bei der Einwohnerkontrolle.
