23. April 2018
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Jahresrechnung mit grossem Überschuss
Die Jahresrechnung 2017 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'221'530.11 ab. Die positive Abweichung gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 80'700.00 beträgt CHF 1'302'230.11. Der Gesamtaufwand von CHF 37'186'919.19 weist gegenüber dem Voranschlag 2017 nur eine Abweichung von CHF 128'219.19 (0,35%) aus. Aufgrund der hohen Ausgabendisziplin bei den Sachaufwendungen in allen Verwaltungsbereichen konnte das anhaltende Ausgabenwachstum im Bereich Soziales und Gesundheit grösstenteils kompensiert werden. Der Gesamtertrag erhöht sich gegenüber dem Voranschlag um CHF 1'439'503.30 von CHF 36'978'000.00 auf CHF 38'417'503.30. Bei den Steuern fallen höhere ordentliche Steuern im Rechnungsjahr positiv ins Gewicht (+ CHF 302'884.15). Im Hinblick auf den IT-Herstellerwechsel zur VRSG wurden durch das Kantonale Steueramt über 1'000 zusätzliche Veranlagungen erledigt, was zu höheren ordentlichen Steuern früherer Jahre führte (+ CHF 467'692.85). Zu höheren Quellensteuern kam es dank der Erledigung aller alten Fälle durch den Kanton (+ CHF 116'874.65). Ebenfalls konnte bei den Grundstückgewinnsteuern der budgetierte Ertrag übertroffen werden (+ CHF 573'801.65).Negativ wirkte sich demgegenüber die Rückzahlung über mehrere Jahre bei den passiven Steuerausscheidungen aus (– CHF 360'312.20).

Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens schliesst mit Nettoinvestitionen von CHF 2'369'661.92 um rund CHF 1'681'000.00 (41.5%) tiefer ab als im Voranschlag vorgesehen. Weniger investiert wurde hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Projekt Böndler 2020 beim Alters- und Pflegeheim Böndler (– CHF 455'783.40), bei den Gemeindestrassen (– CHF 240'255.60) und bei den Bachverbauungen (– CHF 275'232.15). Für die Sanierung der Schiessanlagen Dillhaus und Sternenberg im Jahr 2011 wird der Gemeinde ein rückwirkender Staatsbeitrag von CHF 262'023.00 ausgerichtet.

Das Eigenkapital erhöht sich per 31. Dezember 2017 um den Ertragsüberschuss von rund CHF 1,22 Millionen auf CHF 13,0 Millionen. Unter Berücksichtigung des Eigenkapitals aus spezialfinanzierten Funktionen betrug das gesamte Eigenkapital CHF 16,64 Millionen.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2017 genehmigt und zu Handen der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 verabschiedet.

Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2)
Mit der Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes (nGG) per 1. Januar 2018 sind sämtliche Zürcher Gemeinden verpflichtet, ab 2019 die neue Rechnungslegung HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell 2) einzuführen. Das neue Modell strebt eine verstärkte Harmonisierung und damit Vergleichbarkeit des Rechnungswesens von Bund, Kantonen und Gemeinden und die Anlehnung an privatwirtschaftliche Modelle an. Im Jahr 2018 muss erstmals das Budget für das Folgejahr nach den neuen Vorschriften erstellt werden. Die Einführung des neuen Rechnungsmodells setzt im Hinblick auf die Budgetierung für das Jahr 2019 und die Erstellung der Finanzplanung Entscheide von Gemeindeversammlung und Gemeinderat spätestens bis Ende Juni 2018 voraus.

Der Gemeinderat hat dazu verschiedene Beschlüsse gefasst. Der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 werden nachstehende Anträge unterbreitet:
• Der Gemeinderat beantragt, auf die Neubewertung des gesamten Verwaltungsvermögens beim Übergang auf das neue harmonisierte Rechnungsmodell (HRM2) auf den 1. Januar 2019 gemäss § 179 Abs. 2 nGG zu verzichten. Dadurch wird verhindert, dass bereits abgeschriebene Anlagen noch einmal abgeschrieben werden und die Bilanz künstlich aufgebläht wird.
• Gemäss § 92 Abs.1 nGG ist der Gemeindesteuerfuss so festzusetzen, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung den Ausgleichsmechanismus zum Entscheid. Der mittelfristige Ausgleich soll sich über drei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Rechnungs- bzw. Budgetjahr, das folgende Budgetjahr und drei Planjahre erstrecken.

Erhöhung des Stellenplans für die Schulsozialarbeit
Der stetig zunehmende Bedarf an Unterstützung durch die Schulsozialarbeit sowie die steigende Komplexität der Problemstellungen bringen die Schulsozialarbeit mit ihrem Pensum von 75 Stellenprozenten zunehmend an die Kapazitätsgrenze. Schulpflege und Gemeinderat beantragen der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018, den Stellenplan für die Schulsozialarbeit per Schuljahr 2018/2019 um 20% auf 95% zu erhöhen.

Projektierungskredit für die Sanierung des Hallenbads
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 im Rahmen einer Grundsatzabstimmung klar für die Sanierung des Hallenbades und für die Variante "Bestand" entschieden. Der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 wird beantragt, für die Projektierung der Sanierung des Hallenbads Bauma einen Kredit von CHF 690'000.00 zu bewilligen und im Sinne eines Grundsatzbeschlusses eine Vorfinanzierung nach § 92 Abs. 2 nGG über CHF 4'000'000.00 zu errichten.

Leistungsvereinbarung für die ambulante psychiatrische Spitex
Gemäss Verordnung über die Pflegeversorgung sind Gemeinden verpflichtet, ambulante psychiatrische Pflege bereitzustellen. Die Spitex Bauma ist nicht auf psychiatrische Pflege spezialisiert, weshalb sie bei Bedarf und auf ärztliche Zuweisung die Spitex Wald und Fischenthal bei-zieht. Die Zusammenarbeit zwischen der Spitex Bauma und der Spitex Wald und Fischenthal hat sich bewährt. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bauma und der Spitex Wald und Fischenthal zu.