25. Februar 2016
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Bauabrechnungen genehmigt
Für die Akustikverkleidung des grossen Saals im Gasthaus "zur Tanne" und die Installation eines Beamers bewilligte der Gemeinderat am 12. November 2014 CHF 35'000.00. Die Bauabrechnung schliesst mit CHF 34'236.45 ab. Die Arbeiten wurden während der Betriebsferien ausgeführt; die Massnahmen haben sich bereits bewährt.

Der Neubau eines Allwetterplatzes beim Schulhaus Wellenau kostete CHF 152'296.05 und ist damit CHF 7'964.05 teurer als budgetiert. Weil das Regenwasser nicht vollständig versickern darf, musste für dessen Einleitung in die Kanalisation ein zusätzlicher Schacht erstellt werden. Der Gemeinderat bewilligte den Kredit von CHF 145'000.00 am 4. Juni 2014.

In den Sommerferien 2015 wurde die Ölheizung im Schulhaus Haselhalden durch eine Pellets-Heizung ersetzt. Gleichzeitig wurden auch verschiedene alte Pumpen für die Verteilung erneuert. Die Kosten belaufen sich auf CHF 179'115.90 und liegen damit CHF 3'884.10 unter dem vom Gemeinderat am 6. Mai 2015 bewilligten Kredit von CHF 183'000.00.

Auf der Schulanlage Altlandenberg konnte die letzte Etappe der Flachdachsanierung abgeschlossen werden. Die Abrechnung über die Arbeiten am Verbindungsdach vom Klassen- zum Spezialtrakt weist CHF 39'818.25 aus. Der am 24. Juni 2015 vom Gemeinderat bewilligte Kredit betrug CHF 40'700.00.

Stundenansätze festgelegt
Die Gemeindeverwaltung erbringt in verschiedenen Bereichen Leistungen für Dritte. Bis jetzt wurde für die Verrechnung von Leistungen des Werkhofpersonals und des Brunnenmeisters der Stundenansatz des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG angewendet. In den vom Gemeinderat genehmigten neuen Ansätzen sind die Lohnkosten und Lohnnebenkosten, Infrastruktur-, Overhead- sowie Verbrauchskosten enthalten. Teilweise sind auch Fahrzeugkosten berücksichtigt. Die ab 1. Januar 2016 anwendbaren Stundenansätze betragen:
  • Abteilungsleitung: CHF 130.00
  • Bereichsleitung Hochbau: CHF 112.00
  • Bereichsleitung handwerklich/technisch | Brunnenmeister: CHF 92.00
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: CHF 85.00
  • Sekretariat: CHF 82.00
Vertrag für Geo-Informationssystem abgeschlossen
Für die Arbeit von Behörden und Verwaltung sind Vermessungs- und Leitungsdaten zentral. Die Informationen kommen auch Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen zugute. Der Vertrag mit dem Ingenieurbüro Ingesa Oberland AG regelt Umfang und Kosten der Dienstleistungen. Neu werden auch die Anlagen der Wasserversorgung und die Abfallsammelstellen im Programm dargestellt. Die jährlichen Kosten betragen CHF 5'000.00.

Stellungnahme zur Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans
Die 168 Gemeinden im Kanton sind in 11 Planungsverbänden zusammengeschlossen. Diese Verbände erarbeiten die regionalen Richtpläne, die der Regierungsrat festsetzt. Bauma gehört zur Region Zürcher Oberland RZO. Die regionalen Richtpläne sind weitgehend gleich strukturiert wie der kantonale Richtplan. Mit der Gesamtüberarbeitung werden die Vorgaben des kantonalen Richtplans differenziert und auf die Bedürfnisse der Regionen abgestimmt. Zum Beispiel werden im Bereich Siedlung Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer Dichte oder im Bereich Landschaft Vernetzungskorridore ausgeschieden; im Bereich Verkehr werden die Fuss- und Wanderwege festgelegt. Auf Antrag des Bauausschusses hat der Gemeinderat zu zahlreichen Bereichen Stellung genommen. Der Gemeinderat schlägt etliche Präzisierungen bestehender Einträge vor; zu den wesentlichen Aussagen zählt, dass für Revitalisierungsmassnahmen der Töss die Interessen aller Beteiligten einzubeziehen sind und dass der Hochwasserschutz in jedem Fall Vorrang hat.

Stellungnahme zur Bahntransportverordnung
Der Transport von Kies und Aushub verursacht Schwerverkehr. Der kantonale Richtplan sieht daher vor, dass der Kanton die gesetzlichen Grundlagen schafft, damit bei Grossbaustellen Kies und Aushub per Bahn transportiert werden. Der Gemeinderat übernimmt die Stellungnahme der RZO, worin eine ganzheitliche ökologische Betrachtung und deutlich höhere Grenzwerte verlangt werden.

Neue Gebäudeadressen für den Ortsteil Sternenberg
Im ehemaligen Gemeindegebiet von Sternenberg gibt es keine offiziellen Strassennamen; als Gebäudeadressierungen dienen die althergebrachten Gebietsnamen und seit einigen Jahren gelten die Gebäudeversicherungsnummern als Hausnummern. Im Hinblick auf den Zusammenschluss mit Bauma erarbeitete der Gemeinderat Sternenberg ein Strassenverzeichnis, um für die neue Gemeinde eine einheitliche Gebäudeadressierungsart zu schaffen. Der Entwurf wurde den Sternenbergerinnen und Sternenbergern am 12. Dezember 2014 vorgestellt. Die Bevölkerung hatte Gelegenheit, die Vorschläge des Gemeinderates zu diskutieren und Änderungsvorschläge einzubringen. Der Gemeinderat Sternenberg versprach, die Änderungsvorschläge zu prüfen und zusammen mit dem Ingenieurbüro zu bereinigen und das Ergebnis an einer neuen Informationsveranstaltung der neuen Gemeinde Bauma zu präsentieren. Der Gemeinderat Sternenberg berücksichtigte einzelne Änderungsvorschläge und genehmigte den bereinigten Entwurf am 18. Dezember 2014. Eine Veröffentlichung des bereinigten Entwurfs erfolgte indessen nicht mehr. Das Strassenverzeichnis wurde jetzt vom Gemeinderat Bauma nochmals überprüft, punktuell überarbeitet und den neusten Weisungen angepasst. Bei den Strassenbezeichnungen wurden im Entwurf des Gemeinderates Sternenberg durchgehende Strassen als Strassen und nicht durchgehende Strassen als Wege bezeichnet. Die Festlegung des Gemeinderates Bauma verwendet die Bezeichnung "Strasse" für alle Fahrstrassen; die Bezeichnung "Weg" nur für Fusswege. Im Einzelfall wird dennoch auf die Bezeichnung "Strasse" verzichtet und der bisherige "Gebietsname" analog Beispielen aus Bauma als Strassenzeichnung verwendet. Zudem werden einzelne Strassen bzw. Strassenabschnitte anders benannt. Ebenfalls angepasst wird die Hausnummerierung. Im Entwurf waren teilweise dreistellige Nummern vorgesehen; definitiv werden nur zweistellige Nummern vergeben. Da aufgrund der Zonenplanung im Sternenberg kaum noch neue Gebäude entstehen werden, sind die Nummernabstände zwischen weiter auseinanderliegenden Häusern gegenüber dem Entwurf reduziert worden. Als Richtwert werden je nach Hausabstand maximal zwei bis fünf Hausnummern ausgelassen. Der Übersichtsplan liegt vom 1. bis 31. März 2016 im Gemeindehaus Bauma zur Einsicht auf (siehe amtliche Publikation in der Baumerziitig vom 25. Februar 2016). Über begründete Änderungsbegehren entscheidet der Gemeinderat abschliessend. Das Strassenverzeichnis wird auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt.

Zugehörige Objekte

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Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 17. Februar 2016 Download 0 Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 17. Februar 2016