3. September 2020
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.

Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 14. September 2020
Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlauben Veranstaltungen bis 1'000 Personen, wenn ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird. Die Gemeindeversammlung ist eine Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmungen. Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der erforderliche Abstand eingehalten werden kann oder Gesichtsmasken getragen werden. Sofern nicht mehr als 200 Personen an der Gemeindeversammlung teilnehmen, können im Mehrzwecksaal Altlandenberg die Abstandsvorschriften eingehalten werden. Bei mehr als 200 Personen werden den Teilnehmenden Gesichtsmasken abgegeben. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden erhoben, so dass ein lückenloses Contact Tracing möglich ist. Der Gemeinderat hat durch Präsidialverfügung das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 festgesetzt. Es wird auf der Homepage der Gemeinde publiziert.

Jahresrechnung Zivilschutz Tösstal
Die Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Zivilschutz Tösstal schliesst mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von CHF 194'135.05 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 260'800.00. Der Anteil der Gemeinde Bauma beträgt CHF 51'117.50 (Budget: CHF 69'100.00). Die Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Zivilschutz Tösstal wird genehmigt.

Mutation in der Chronikkommission
Der Gemeinderat hat Rudolf Bertels auf sein Gesuch hin unter bester Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied der Chronikkommission entlassen.

Entschädigungen der Feuerwehr
Die Entschädigungen der Funktionäre der Feuerwehr sind seit 1994 unverändert. Der Gemeinderat hat die Entschädigungen rückwirkend per 1. Januar 2020 massvoll angepasst und eine neues Reglement über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr Bauma erlassen. Es ist mit jährlichen Mehraufwendungen von rund CHF 10'000.00 zu rechnen.

Fernheizung für die Überbauung Grosswis
Die Käuferschaft des Grundstückes Grosswis ist verpflichtet, die neue Überbauung mit Holzenergie zu heizen. Für die Versorgung mit Wärme wurde der Käuferschaft ein Mitbenützungsrecht an der Heizungsanlage eines Fernwärmeanbieters zugesichert und als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Geplant ist eine Verbindungsleitung zwischen dem Grundstück Grosswis und der Heizzentrale im Schulhaus Altlandenberg. In einer ersten Phase kann damit die Wärmeversorgung über die bestehende Heizanlage des Schulhauses erfolgen und später an den geplanten Holzwärmeverbund angeschlossen werden. Für die Projektierungsleistungen der Verbindungsleitung hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 12'000.00 bewilligt. Der Auftrag wurde an die Allotherm AG in Gwatt vergeben.

Statutenrevisionen Zweckverbände
Gemäss neuem Gemeindegesetz müssen Zweckverbände spätestens auf den 1. Januar 2022 einen eigenen Haushalt führen und daher ihre Statuten anpassen. Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Statutenentwürfen der Zweckverbände Zivilschutz Tösstal und Gruppenwasserversorgung Tösstal zu. Für beide Zweckverbände sind in den Zweckverbandsgemeinden am 13. Juni 2021 Urnenabstimmungen über die neuen Zweckverbandsstatuten vorgesehen.

Entlassung Gemeindeführungsorgan
Am 17. März 2020 hat der Gemeinderat das Gemeindeführungsorgan (GFO) beauftragt, angesichts der Coronapandemie seine Tätigkeit als Organ des Gemeinderates nach Massgabe des definierten Aufgabenkataloges aufzunehmen. Am 19. Juni 2020 ist die Kantonale Führungsorganisation (KFO) wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Unter bester Verdankung der geleisteten Arbeit hat der Gemeinderat die Tätigkeit des GFO beendet. Wenn nötig, kann das GFO jederzeit wieder schnell und unbürokratisch aktiviert werden.

Kein kommunaler Mehrwertausgleich
Im Kanton Zürich sollen ab dem 1. Januar 2021 das neue Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) sowie die dazugehörige Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) in Kraft treten. Darin wird auch ein allfälliger kommunaler Mehrwertausgleich beschrieben und definiert. Demnach soll der kommunale Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonungen zum Zuge kommen. Die RZO Planungskommission möchte von den Regionsgemeinden wissen, wie die Gemeinde beabsichtigt, das MAG umzusetzen. Ein kommunaler Mehrwertausgleich ist grundsätzlich nicht obligatorisch. Der Gemeinderat lehnt die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen in der Gemeinde Bauma ab.

 

 

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