6. April 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Jahresrechnung 2016 genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2017 verabschiedet
Bei einem Aufwand von CHF 37'529'876.69 und einem Ertrag von CHF 36'776'478.77 schliesst die Jahresrechnung 2016 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 753'397.92 ab. Budgetiert gewesen war ein Ertragsüberschuss von CHF 291'000.00. Welche Gründe zum Resultat führten und weitere Informationen zur Jahresrechnung sind der ebenfalls in dieser Baumerziitig publizierten Medienmitteilung des Gemeinderates zu entnehmen.

Gemeinderat lässt den Zustand seiner Liegenschaften abklären
Die Gemeinde Bauma ist Eigentümerin von 61 Gebäuden mit einem Gebäudeversicherungswert von rund 105 Millionen Franken (Finanz- und Verwaltungsvermögen). Hinzu kommen rund 90 unbebaute Parzellen. Mit Blick auf seine zukünftige Investitionstätigkeit benötigt der Gemeinderat eine Übersicht über den aktuellen baulichen Zustand aller Gebäude. Das zu erarbeitende Gebäudeportfolio liefert dem Gemeinderat Informationen über die Entwicklung der Gebäude und den Bedarf an mittel- und langfristigen Instandsetzungsmassnahmen. Der Auftrag wurde zu rund CHF 50'000.00 an die WIFpartner AG, Zürich, vergeben.

Projekt Böndler2020; Anpassung des Projekthandbuchs
Im Mai 2015 hat der Gemeinderat das Projekthandbuch für die Sanierung und Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Böndler genehmigt und dieses im Juli 2016 sowie an seiner Sitzung vom 29. März 2017 angepasst. Im Projekthandbuch werden die Verantwortlichkeiten geregelt; die Aufgaben, Abläufe sowie Rechten und Pflichten aller Beteiligten definiert. Mit der aktuellen Anpassung wurde das Projekthandbuch um die nächste Teilphase „Ausführungsplanung und Bauausführung“ ergänzt. Unter anderem wurden die Kapitel "Submissionsverfahren" und "Verfahrenswahl" hinzugefügt und für die verschiedenen Vergabeverfahren die Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert.

Aufsichtsbeschwerden zugunsten der Gemeinde entschieden
Der Statthalter sowie der Bezirksrat teilen in ihren Beschlüssen vom 2. März 2017 dem Ge-meinderat mit, dass sie der im September 2014 eingereichten Aufsichtsbeschwerde keine Folge leisten. Vom Beschwerdeführer wurde damals die Verhaltensweise der Gemeinde und den Zustand der Nideltobelstrasse sowie dessen Auswirkungen gerügt. Der Gemeinderat nimmt die Entscheide mit Genugtuung zur Kenntnis.

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