Waldbrandgefahr; Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Wald und bis 50 m vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhöl-zer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuer-stellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
24. April 2020
Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit
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