Waldbrandgefahr; Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheWegen der anhaltenden Bise und dem ausbleibenden Regen ist es in den Wäl-dern des Kantons Zürich sehr trocken. Es herrscht grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5).Im Wald und bis 50 m vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhöl-zer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuer-stellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. 24. April 2020 Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit Dokument Feuerverbot (pdf, 66.4 kB) Datum der Neuigkeit 24. Apr. 2020
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