21. Februar 2019
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.

50-km Zonen an der Niederdürstelenstrasse in Widen und der Gfellstrasse in Sternenberg
Im Rahmen der Aktivitäten der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit konnten verschiedene Begehren seitens der Bevölkerung entgegengenommen werden. Ein solches Begehren war unter anderem die Neu-Signalisation einer "50 km/h-Zone Generell" an der Niederdürstelenstrasse, im Raum der Aussenwacht Widen und die Erweiterung der "Generell 50 km/h-Zone" an der Gfellstrasse, im Raum Rossweid-Schulhaus Wies im Gemeindeteil Sternenberg. Der Gemeinderat hat die Anliegen anlässlich von Begehungen mit der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich besprochen und beantragt der Kantonspolizei die entsprechenden Neusignalisationen.

Amtliche Vermessung; Vertragsanpassungen und neue Geometer
Die kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung legt fest, dass die Gemeinden die amtliche Vermessung (AV) durch eine Person mit eidgenössischem Ingenieur-Geometerpatent, die im eidgenössischen Geometerregister eingetragen ist, nachzuführen hat. Dessen Obliegenheiten und Entschädigung ist in einem Vertrag zu regeln. Am 19. April 2000 hat der damalige Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit den patentierten Ingenieur-Geometern Jakob Mark und Reto Theiler abgeschlossen. Jakob Mark wird aus dem Vertrag austreten. Zur Sicherung der Kontinuität werden die Nachführungsgeometer Stefanie Meile und Jost Schnyder neu in den Vertrag aufgenommen. Gleichzeitig wird der Vertrag den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Totalrevision der Gemeindeordnung; Auswertung der Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat vom 16. September 2018 bis zum 20. November 2018 den Entwurf der Gemeindeordnung bei Parteien, Behörden und weiteren interessierten Kreisen vernehmlasst. Innert Frist sind fünf teilweise ausführliche Stellungnahmen eingegangen. Vernehmlasst haben sich die EVP, FDP, SVP, IG Pro Bauma und die Schulpflege. In keiner der Vernehmlassungen wird der Entwurf abgelehnt, verschiedentlich werden aber Änderungsanträge gestellt. Der Gemeinderat hat die Änderungsanträge geprüft und die meisten davon übernommen. Im Sinne eines Vernehmlassungsberichts werden eine Synopse (mit den Änderungsanträgen und den diesbezüglichen Entscheiden des Gemeinderats) zusammen mit den Vernehmlassungen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. In einem nächsten Schritt wird der bereinigte Entwurf der Gemeindeordnung dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Dieses Vorgehen ist zweckmässig, muss die Gemeindeordnung nach der Abstimmung doch vom Regierungsrat genehmigt werden. Die weiteren Schritte sehen nach der Vorprüfung die Vorberatung voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 und die anschliessende Urnenabstimmung über den an der vorberatenden Gemeindeversammlung bereinigten Entwurf vor.

Totalrevision der Polizeiverordnung
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Bauma stammt aus dem Jahr 1980; sie ist veraltet. Seither wurden bei massgebendem übergeordneten Recht verschiedene Änderungen vorgenommen, wie z.B. bei der eidgenössischen Strafprozessordnung und dem kantonalen Polizeigesetz. Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, die kommunale Polizeiverordnung einer Totalrevision zu unterziehen, indem sie nicht nur dem übergeordneten Recht, sondern auch den heutigen Gegebenheiten angepasst wird. Gleichzeitig soll die Verordnung eine zeitgemässere Form erhalten. Inhaltlich sind einer kommunalen Polizeiverordnung durch das übergeordnete eidgenössische und kantonale Recht allerdings enge Grenzen gesetzt. Die neue Polizeiverordnung erscheint schlank und benutzerfreundlich, sie wurde von 86 auf 42 Artikel gekürzt. Im Wesentlichen konnten viele überholte oder unnötige Bestimmungen gestrichen oder zusammengefasst werden. Zudem wurde auf die Erwähnung von übergeordnetem Recht verzichtet. Unter anderem wurde auch eine Rechtsgrundlage für die Anwendung des kommunalen Ordnungsbussenverfahrens geschaffen, wonach für bestimmte Übertretungen der Polizeiverordnung durch die vom Gemeinderat bezeichneten Polizeiorgane Ordnungsbussen im vereinfachten Verfahren ausgesprochen werden können. Gemäss § 3 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 29. November 2004 ist das Polizeirecht neu in einem Gemeindeerlass zu regeln. Gemäss Art. 10, Ziff. 6 der Gemeindeordnung ist dafür die Gemeindeversammlung zuständig. Die revidierte Polizeiverordnung wird der Gemeindeversammlung vom 18. März 2019 zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet.

Umzäunung beim Gemeindehaus
Weder Gegenstand des Projektes zur Sanierung des Gemeindehauses noch der bisher bewilligten Kredite war die Erneuerung der Zäune entlang der östlichen und der westlichen Grenze des Grundstücks. Im Zuge der Ausführung der Umgebungsarbeiten zeigte sich, dass die rund 70 Jahre alten Zäune in einem schlechten Zustand sind. Absenkungen im chaussierten Bereich machten die Entfernung der alten Zäune zwingend, um die Kofferung der seitlichen Zufahrten und der seitlichen Parkplätze sowie Randabschlüsse einbringen zu können. Für den Ersatz der Zäune beim Gemeindehaus hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 53'000.00 bewilligt.

Einbau eines 6. Kindergartens im Schulanlage Altlandenberg
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen für die Schuljahre 2017/18 bis 2022/23 ist ab dem Schuljahresbeginn 2019/20 zwingend ein zusätzlicher Kindergarten erforderlich. Der Gemeinderat hat das Projekt der Schader Hegnauer Ammann Architekten AG, Zürich, für den Einbau eines 6. Kindergartens im Untergeschoss der Schulanlage Altlandenberg genehmigt und zulasten der Investitionsrechnung eine gebundene Ausgabe von CHF 491'000.00 bewilligt. Geplant ist, vor den Frühlingsferien 2019 mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen und während den Frühlingsferien die lärmintensiven Arbeiten wie Abbruch und Bohrarbeiten auszuführen. Bis zu den Sommerferien 2019 soll der Einbau des 6. Kindergartens abgeschlossen sein, damit dieser in der Ferienzeit möbliert werden und auf den Schuljahresbeginn 2019/20 in Betrieb genommen werden kann.

Abwasserfreie obere Töss: Urnengang am 19. Mai 2019
Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 hat dem Antrag des Gemeinderates zu-gestimmt und empfiehlt damit dem Souverän, an der Urnenabstimmung dem Beitritt zur gemeinsamen Anstalt (GA) "Regionale Abwasserentsorgung Tösstal" zuzustimmen. Offene Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung des Abwasserverbandes (AV) Tösstal der Gemeinden Zell, Turbenthal und Wila konnten geklärt werden. Der Gemeinderat hat marginalen Anpassungen am Anhang 2 des Gründungsvertrages und der Restwertberechnung zugestimmt. Diese haben keine Auswirkungen auf die Gemeinde Bauma. Der Urnengang findet am 19. Mai 2019 statt.

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