12. Dezember 2018

In zunehmendem Mass werden auf dem Gemeindegebiet Bauma öffentliche Strassen von Automobilisten als Dauerparkplatz genutzt.

Im Zusammenhang mit den Winterdienstarbeiten können parkierte Fahrzeuge innerhalb des Strassenperimeters eine massive Behinderung darstellen. Aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtsbreite fehlt der Raum für Schneemahden und erhöht sich zudem das Risiko für Beschädigungen an den parkierten Fahrzeugen. Im speziellen auf Gemeindestrassen mit öffentlichem Verkehr führen diese Behinderungen zu gefährlichen Verkehrssituationen. Zudem kann das dahinterliegende Trottoir nicht geräumt werden, was bei einem Schadenfall durch stürzende Trottoirbenutzerinnen und -benutzern Regressforderungen gegenüber der Gemeinde Bauma im Zusammenhang mit der Werkeigentümerhaftung zur Folge haben kann.

Daher hat der Gemeinderat auf bestimmten Strassenabschnitten ein auf die Winterdienstphase zeitlich beschränktes Parkierverbot verfügt. Vorerst sind folgende Strassenabschnitte für eine zeitlich beschränkte Verkehrsanordnung vorgesehen:

  • Sennhüttenstrasse, Bauma
  • Auwisstrasse, Saland
  • Breitacher, Saland

Bitte beachten Sie die jeweilige Signalisation.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit

Zugehörige Objekte

Name
Vorübergehende Verkehrsanordnung Download 0 Vorübergehende Verkehrsanordnung