10. Dezember 2018
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.

Budget des Zweckverbandes Zivilschutz Tösstal
Der Gemeinderat hat das Budget 2019 des Zweckverbandes Zivilschutz Tösstal genehmigt. Gegenüber dem Voranschlag 2018 erhöht sich der Aufwandüberschuss des Budgets 2019 um rund CHF 20'000.00 und beträgt neu CHF 260'800.00. Der Anteil der Gemeinde Bauma beläuft sich auf CHF 69'200.00. Zusätzlich sind an die Investitionen CHF 2'700.00 zu bezahlen.

Zuwendungen des Hans-Trachsler-Fonds
Die Kommission Hans-Trachsler-Fonds hat dem Gemeinderat verschiedene Zuwendungen und Finanzierungen beantragt. Der Gemeinderat hat zu Lasten der Rechnung 2018 Entnahmen aus dem Fonds in der Höhe von CHF 26'700.00 beschlossen. Erstmals wurde für den Betrieb des Museums Industriekultur im Neuthal zu Gunsten des Trägervereins Neuthal Industriekultur (NIK) ein jährlich wiederkehrender Beitrag von CHF 10'000.00 gesprochen.

Hallenbadsanierung: Pflichtenheft für die die Submission der Generalplanerleistungen
Der Gemeinderat hat das von der Baukommission Sanierung Hallenbad unterbreitete Pflichtenheft für die Submission der Generalplanerleistungen im öffentlichen Verfahren genehmigt.

Vorläufige Ablehnung einer Gesundheitskonferenz
Die Umsetzung des Pflegegesetzes des Kantons Zürich ist eine anspruchsvolle Aufgabe der Städte und Gemeinden im Kanton Zürich. Ein Austausch zwischen der Stadt Zürich und mittelgrossen Gemeinden zum Thema "Pflegeplätze - Bewilligung" mit intensiven Diskussionen über das Thema Steuerung der Gemeinden als Zahler der Langzeitpflege waren Auslöser für die Bestrebung, die Vernetzung unter allen Gemeinden und Städten durch die Gründung einer Gesundheitskonferenz zu intensivieren. Der Gemeinderat beurteilt die Gründung jedoch als übereilt. Zahlreiche Fragen sind noch offen. So sind zum jetzigen Zeitpunkt Organisation, Strategie, Struktur, Ziele und die zu erbringenden Leistungen noch zu wenig klar. Die Gründung einer Gesundheitskonferenz der Gemeinden im Kanton Zürich wird daher zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Parkierung auf öffentlichem Grund während der Winterdienstphase
In zunehmendem Mass werden auf dem Gemeindegebiet Bauma öffentliche Strassen von Automobilisten als Dauerparkplatz genutzt. Im Zusammenhang mit den Winterdienstarbeiten können parkierte Fahrzeuge innerhalb des Strassenperimeters eine massive Behinderung darstellen. Aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtsbreite fehlt der Raum für Schneemahden und erhöht sich zudem das Risiko für Beschädigungen an den parkierten Fahrzeugen. Im speziellen auf Gemeindestrassen mit öffentlichem Verkehr führen diese Behinderungen zu gefährlichen Verkehrssituationen. Zudem kann das dahinterliegende Trottoir nicht geräumt werden, was bei einem Schadenfall durch stürzende Trottoirbenutzerinnen und –benutzer Regressforderungen gegenüber der Gemeinde Bauma im Zusammenhang mit der Werkeigentümerhaftung zur Folge haben kann. Daher wird auf bestimmten Strassenabschnitten ein auf die Winterdienstphase zeitlich beschränktes Parkierverbot verfügt. Vorerst sind folgende Strassenabschnitte für eine zeitlich beschränkte Verkehrsanordnung vorgesehen:

  • Sennhüttenstrasse, Bauma

  • Auwisstrasse, Saland

  • Breitacher, Saland

Hochrechnung per 31.12.2018: Verlust erwartet
Der Gemeinderat hat von der Hochrechnung per 31. Dezember 2018 Kenntnis genommen. Gegenüber dem Voranschlag 2018 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 14'500.00 resultiert in der Laufenden Rechnung ein Aufwandüberschuss von rund CHF 669'000.00. Am stärksten ins Gewicht fallen deutlich tiefere Steuereinnahmen früherer Jahre. Weitere Mindereinnahmen resultieren beim Hallenbad. Mehrausgaben sind unter anderem in der Sozialen Wohlfahrt und im Verkehr zu verzeichnen.

 

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