29. August 2018
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.

Versuchsbetrieb mit einem Ruftaxi
Der Gemeinderat hat kostengünstigere Alternativen zum Betrieb eines Ortsbusses geprüft. Verschiedene Taxibetriebe wurden eingeladen, Offerten für den Betrieb eines Ruftaxis einzureichen. Mit der Tösstal Taxi GmbH, welche beim Bahnhof Bauma einen Standplatz betreibt, konnte eine Vereinbarung für den Versuchsbetrieb eines Ruftaxis ab dem 1. Oktober 2018, vorerst bis zum 31. Dezember 2019, abgeschlossen werden. Wie bereits der Ortsbus verkehrt das Ruftaxi von Montag bis Sonntag zwischen Bahnhof Bauma und dem Alters- und Pflegeheim Böndler sowie dem Bahnhof Bauma und dem Alters- und Pflegeheim Blumenau. Täglich werden vier Kurse angeboten. Fahrgäste müssen sich mindestens zwei Stunden vor dem gewünschten Kurs bei der Betreiberin telefonisch melden und die Fahrt bestellen. Der Fahrpreis beträgt einheitlich CHF 3.00. Es wird mit einem Nettodefizit von rund CHF 25‘000.00 gerechnet.

Leistungsvereinbarung mit den Verkehrsvereinen Bauma und Sternenberg
Die Verkehrsvereine Bauma und Sternenberg leisten Jahr für Jahr wertvolle Arbeit für die Gemeinde Bauma und ihre Einwohnerinnen und Einwohner. So sind sie z.B. für die Pflege und den Unterhalt von Ruhebänken, Feuerstellen und Rastplätzen zuständig. Ebenfalls werden der Gesundheitspfad Sternsberg, der Waldlehrpfad Sternsberg und die Nordic Walking-Trails gepflegt und unterhalten. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung werden die durch die Verkehrsvereine zu erbringenden Leistungen definiert. Als Vertragspartner treten die Gemeinde Bauma und der Verkehrsverein Bauma auf. Das Verhältnis zum Verkehrsverein Sternenberg ist ebenfalls in der Vereinbarung geregelt. Das Erbringen der festgelegten Leistungen und die Aufteilung der Entschädigung von CHF 10‘000.00 ist intern zwischen den beiden Verkehrsvereinen zu klären. Gegenüber den Vorjahren erfolgt lediglich eine marginale Erhöhung des Betrags. Der Gemeinderat hat die Leistungsvereinbarung genehmigt.

Beitrag an das Museum Industriekultur Neuthal
Für den gesamten Museumsbetrieb des Museums Industriekultur Neuthal ist der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) zuständig. Das intakte Gebäudeensemble von nationaler Bedeutung, die wohl weltweit einmalige Sammlung an funktionsfähigen Textilmaschinen sowie das Thema Industriekultur mit den Facetten Technik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bilden jedoch beste Voraussetzungen, den Standort zu einem Top-Museum der Schweiz zu entwickeln. Der Gemeinderat hat bereits am 28. Februar 2018 dem VEHI zu Gunsten der zukünftigen Trägerschaft und vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch die Gemeindeversammlung einen Betriebsbeitrag der Gemeinde Bauma an das Museum Industriekultur Neuthal in Aussicht gestellt.

In der Zwischenzeit wurde der Verein Neuthal Industriekultur (NIK) gegründet, welcher neu für den Betrieb der Anlage verantwortlich ist. Das Budget 2019 präsentiert sich mit einem Aufwand von CHF 317'000.00 und einem Ertrag von CHF 317'000.00 ausgeglichen. Es wird mit kantonalen Beiträgen in der Höhe von CHF 170'000.00 gerechnet. Von den Gemeinden Bauma und Bäretswil werden Beiträge in der Höhe von CHF 55'000.00 erwartet. Der Gemeinderat Bäretswil hat bereits einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von CHF 30'000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung, ab dem Jahr 2019 einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von CHF 25'000.00 beschlossen, wobei CHF 10'000.00 über den Hans Trachsler-Fonds abgewickelt werden sollen.

Ersatzwahl in die Rechnungsprüfungskommission
Der Bezirksrat Pfäffikon hat Susanne Burkhalter, Bauma, auf deren Gesuch als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission Bauma entlassen und den Gemeinderat eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen. Der Urnengang vom 25. November 2018 kommt aus terminlichen Gründen für die Ersatzwahl nicht in Frage, da die gesetzlichen Fristen mit dem vorgeschriebenen Verfahren nicht eingehalten werden könnten. Die Ersatzwahl wird, sofern keine stille Wahl zu Stande kommt, auf den 10. Februar 2019 angeordnet; ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. Mai 2019 statt.

Naturgefahrenkarte: Genehmigung des Konzepts Massnahmenplanung
Mit Verfügung vom 5. Juni 2013 hat der Kanton Zürich die Gefahrenkarte Oberes Tösstal fest-gesetzt. Die Gemeinde Bauma wurde mit der Festsetzung verpflichtet, eine Massnahmenplanung zu erarbeiten. Die mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) abgestimmte Massnahmenplanung liegt vor.

Um beim Hochwasserschutz die bestehenden Schutzdefizite zu eliminieren, sind an 11 Gewässerabschnitten Massnahmen vorzusehen. Neben Unterhaltsmassnahmen bedarf es bei den meisten Gewässerabschnitten baulicher Massnahmen. Die Kosten für diese Massnahmen werden insgesamt auf CHF 2,5 Mio. bis CHF 4,5 Mio. geschätzt. Die Umsetzung der Massnahmen 1. Priorität ist in den nächsten 5 bis 10 Jahren und der Massnahmen 2. Priorität in den nächsten 10 bis 20 Jahren vorgesehen. Betreffend Sturz- und Rutschgefahren besteht nur geringer Handlungsbedarf. Konkrete Massnahmen werden wo immer möglich in Koordination mit weiteren Werkleitungs- und Tiefbauprojekten geplant resp. zur Genehmigung beantragt.

Abwasserfreie Obere Töss
Das Grundwasser der Töss oberhalb der Stadt Winterthur bildet eine der wichtigsten Trinkwasserressourcen des Kantons Zürich und bedarf nicht nur einer nachhaltigen Nutzung, sondern auch eines umfassenden Schutzes. Zur Umsetzung des Schutzes des Tössgrundwassers beabsichtigen die politischen Gemeinden Fischenthal, Bauma, Wila, Zell, Turbenthal, Weisslingen und Winterthur die Gründung einer Interkommunalen Anstalt (IKA) für Leistungen in der Abwasserentsorgung. Der nach der Anhörung in den beteiligten Gemeinden aktualisierte Gründungsvertrag und das Finanzierungsmodell für die Gemeinsame Anstalt "Regionale Abwasserentsorgung Tösstal" liegen vor. Diese werden genehmigt und als Unterlagen für den Urnengang vom 10. Februar 2019 freigegeben.

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