31. Januar 2018
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Gemeinde Bauma für die Amtsdauer 2018-2022; Wahlanordnung und Bekanntgabe von Kandidaturen

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen folgender Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018-2022 auf den 22. April 2018 (allfälliger 2. Wahlgang am 10. Juni 2018) festgesetzt:
• Gemeinderat; 6 Mitglieder und Präsidium
• Schulpflege; 7 Mitglieder und Präsidium
• Sozialbehörde; 4 Mitglieder
• Rechnungsprüfungskommission; 5 Mitglieder und Präsidium

Für die Erneuerungswahlen werden leere Wahlzettel verwendet und den Abstimmungsunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma.

Wählbare Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen bis spätestens 15. Februar 2018 das dafür vorgesehene Formular einreichen. Es ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch; zudem steht es als Download auf der Website bauma.ch zur Verfügung.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

1. Februar 2018

Der Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

Name
Wahlanordnung und Bekanntgabe von Kandidaturen (Beiblatt) Download 0 Wahlanordnung und Bekanntgabe von Kandidaturen (Beiblatt)
Meldeformular Beiblatt Gemeinderat Download 1 Meldeformular Beiblatt Gemeinderat
Meldeformular Beiblatt Schulpflege Download 2 Meldeformular Beiblatt Schulpflege
Meldeformular Beiblatt Sozialbehorde Download 3 Meldeformular Beiblatt Sozialbehorde
Meldeformular Beiblatt RPK Download 4 Meldeformular Beiblatt RPK