6. Dezember 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Verlängerung des Versuchsbetriebs des Ortsbusses
Am 4. November 2016 hat der Ortsbus den Versuchsbetrieb aufgenommen. Der Versuchsbetrieb wurde auf ein Jahr festgelegt. Wie erwartet, kann der Betrieb nicht kostendeckend geführt werden. Für das Jahr 2017 ist mit einem Defizit von rund CHF 52'000.00 zu rechnen. Der Bus wird hauptsächlich von Bewohnerinnen und Bewohnern der Alters- und Pflegeheime Böndler und Blumenau benutzt. Der Gemeinderat erachtet einen nur einjährigen Versuchsbetrieb als eine zu kurze Zeitdauer für eine fundierte Beurteilung. Der Versuchsbetrieb wird daher bis Ende September 2018 verlängert. Eine allfällige Vorlage zur definitiven Einführung des Ortsbusses soll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 unterbreitet werden.

Überführung der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden in kommunales Recht per 1. Januar 2018
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gemeindegesetz (nGG) in Kraft. Der bisherige § 63 des Gemeindegesetzes (GG), wonach die Gemeindebehörden für ihre Amtstätigkeit Gebühren nach einer von Regierungsrat zu erlassenden Verordnung beziehen, ist im neuen Gesetz nicht mehr enthalten. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des nGG aufgehoben.

Die Gemeinden sind daher gehalten, selber Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren zu schaffen. In vielen Gemeinden kann aufgrund der aufwändigen Vorarbeiten erst nach dem 1. Januar 2018 ein Gebührenerlass festgesetzt werden. Daher hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 26, Ziff. 4 der Gemeindeordnung die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG, §§ 1,2 und 4 bis 7) ohne materielle Änderungen als kommunale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden der Gemeinde Bauma (VOGGB) übergangsrechtlich in kommunales Recht überführt. An den Gebührensätzen und damit auch an den Grundsätzen der Gebührenerhebung erfolgen keinerlei Änderungen. Der Gemeindeversammlung soll im 2018 eine totalrevidierte Verordnung unterbreitet werden.

Gasthaus zur Tanne, Kündigung des Mietvertrages
Ismet Cungu, Mieter und Wirt des Gasthauses zur Tanne, hat den Mietvertrag auf den 31. Juli 2018 gekündigt. Der Gemeinderat strebt eine nahtlose Nachfolgelösung an.

Abrechnung der Erneuerung der ICT-Infrastruktur der Schule Bauma
Die Gemeindeversammlung hat am 23. März 2015 einen Kredit von CHF 465'250.00 für die Erneuerung der ICT-Infrastruktur (Informations- und Kommunikationstechnologie) der Schule Bauma bewilligt. Der Gemeinderat hat von der durch die Schulpflege genehmigten Abrechnung vom 19. September 2017 über die Erneuerung der ICT-Infrastruktur der Schule Bauma über CHF 445'252.70 mit einer Kostenunterschreitung von CHF 19'997.30 Kenntnis genommen.

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