Evangelisch-reformierte Kirchenpflege; Erneuerungswahl
Mit der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Bauma wurde eine Frist von 40 Tagen angesetzt, innert der dem Gemeinderat Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Anschliessend wurden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht und eine Frist von sieben Tagen angesetzt, innert der die ersten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Nachfolgend finden Sie diverse Dokumente, die im Zusammenhang mit der Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Bauma-Sternenberg stehen:
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wahlanordnung | Download | 0 | Wahlanordnung |
Formular Wahlvorschlag | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag |
Wahlvorschlag und Ansetzung 2. Frist | Download | 2 | Wahlvorschlag und Ansetzung 2. Frist |