6. September 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Beschaffung von Willkommens- und Informationstafeln
Zahlreiche Gemeinden der weiteren Region verfügen an den Ortseinfahrten über sogenannte Begrüssungs-, Willkommens- oder Informationstafeln. Sie fördern die Entwicklung und den Erhalt des regen Vereinslebens der Gemeinde, da den Vereinen ein Gefäss für die Bekanntmachung von Anlässen und Veranstaltungen geboten wird. Der Gemeinde steht mit den Tafeln ebenfalls ein zusätzlicher Kanal zur Verfügung, um die Einwohnerschaft zu erreichen und beispielsweise auf die Gemeindeversammlung oder Informationsveranstaltungen hinzuweisen. Für die Anschaffung und das Setzen von fünf Willkommens- und Informationstafeln hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 50'000.00 bewilligt. Der Auftrag für die Herstellung der Tafeln wird an die ortsansässigen Künstler François und Karin Steinauer vergeben. Benützungsberechtigung und Benützungsgebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Reglements festgelegt. Die Tafeln werden aufgrund des Bewilligungsverfahrens voraus-sichtlich im Laufe des ersten Quartals 2018 zur Verfügung stehen.

Neue Statuten des Zweckverbands Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH
Die zehn politischen Gemeinden des Bezirks Pfäffikon ZH führen den Zweckverband Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH. Der Verband betreibt einen Sozialdienst, der die Massnahmen im Erwachsenenschutz im Auftrag der KESB vollzieht, und bietet ferner freiwillige Beratungen und Betreuungen für Erwachsene nach den gültigen Vorschriften von Bund und Kanton an. Ebenso führt der Verband eine Beratungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke. Seit dem 1. Januar 2013 bildet die KESB einen Teil des Zweckverbands. Das neue kantonale Gemeindegesetz und die dazugehörende Verordnung erfordern eine Totalrevision der Zweckverbandsstatuten. Die revidierten Statuten erfüllen die Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes und ermöglichen eine zweckmässige Organisation des Zweckverbandes. Neu wird der Zweckverband unter dem Namen "Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon ZH" auftreten. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Zweckverband den Sozialdienst wie auch die KESB umfasst. Der Gemeinderat hat die neuen Statuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon ZH genehmigt und zu Handen der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 verabschiedet.

Genehmigung des Voranschlags 2018 des Zweckverbands Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH
Der Gemeinderat hat den vom Verbandsvorstand vorgelegten Voranschlag des Zweckverband-des genehmigt. Die laufende Rechnung sieht bei einem Aufwand von CHF 5'575'844.00 und einen Ertrag von CHF 668'500.00 einen Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden in der Höhe von CHF 4'907'344.00 vor. Der auf die Gemeinde Bauma entfallende Anteil am Aufwandüberschuss beträgt CHF 466'816.45 (2017: CHF 452'351.75).

Neuer Sirenenstandort
Die Alarmierung der Bevölkerung in Not- und Katastrophenfällen erfolgt in der Gemeinde Bauma durch vier festmontierte Sirenen. Weiter sind mobile Sirenen im Einsatz, welche jeweils von der Feuerwehr durch die nicht beschallten Gebiete gefahren werden. Anlässlich des jährlichen Probealarms jeweils am ersten Mittwoch im Februar stellt dieses Vorgehen kein Problem dar. In Notsituationen soll sich die Feuerwehr jedoch auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Gemäss Abklärungen der Zivilschutzorganisation Tösstal ist das Gebiet Felmis und Niderdürstelen ungenügend beschallt. Die genügende Versorgung der Aussenwachten ist dem Gemeinderat ein Anliegen. Der Erweiterung des Sirenennetzes für die Alarmierung der Bevölkerung in Notfällen und Katastrophen durch die Installation einer weiteren Sirene beim Feuerwehrgerätelokal Felmis wird zugestimmt. Die Kosten werden von Zweckverband Zivilschutz Tösstal getragen.

Auslegeordnung des Kulturerbes der Gemeinde Bauma
Die Gemeinden des Zürcher Oberlands sind sich des Werts ihres Kulturerbes bewusst. Auch Bauma hat ein wertvolles Kulturerbe, das der Nachwelt erhalten und nähergebracht werden soll. Im Auftrage des Gemeinderates wurde in den vergangenen Monaten unter Leitung von Walter Ledermann eine Auslegeordnung erarbeitet. Die Auslegeordnung ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Kulturerbe der Gemeinde. Sie wird auf der Homepage der Gemeinde Bauma der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und soll durch die Chronikkommission periodisch überarbeitet werden.

Vorstudie zur Verbesserung und zur Entwicklung der Infrastruktur ausserhalb des Baugebietes
Seit Jahren befasst sich der Gemeinderat mit der ungenügenden Erschliessung der Land-wirtschafts- und Waldgebiete in der Gemeinde. Bereits 2013 hat er das kantonale Amt für Landschaft und Naturschutz (ALN) um Ausarbeitung eines Vorprojektes ersucht. Das Vorprojekt sollte unter anderem aufzeigen, wie die Erschliessung verbessert, saniert und erweitert, die Entwässerungsanlagen saniert und einheitliche Regelungen des Anlagenunterhalts (z.B. im Rahmen einer Unterhaltsgenossenschaft) getroffen werden können. Das vom Kanton beauftragte Ingenieurbüro Nüesch + Partner Ingenieurbüro AG hat ein Pflichtenheft ausgearbeitet und eine Gesamtkostenschätzung für die Vorstudie erstellt. Diese rechnet mit Aufwendungen von CHF 100'000.00. Davon hat die Gemeinde Bauma Kosten von CHF 15'000.00 zu übernehmen. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Monaten. Eine breit abgestützte Begleitgruppe unter der Leitung von Max Bosshard begleitet die Arbeiten. Bei Bedarf werden die Betroffenen einbezogen.


Durchführung der Gemeindeversammlungen im Gasthaus zur Tanne
Traditionell finden die Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde jeweils an einem Montagabend in der evangelisch-reformierten Kirche Bauma statt. Der Gemeinderat möchte eine neue Tradition begründen und zukünftig die Gemeindeversammlungen im Tannensaal des Gasthauses zur Tanne durchführen. Er verspricht sich durch den Wechsel eine bessere Bekanntheit des Gasthauses namentlich bei Neuzuzügern, eine Steigerung der Attraktivität des gemeindeeigenen Gasthauses und eine leichte Zunahme der Zahl der Versammlungsteilnehmenden. Durch die Verlegung an einen nicht sakralen Ort sollen auch vermehrt Stimmberechtigte, die nicht der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, angesprochen und der zunehmenden Säkularisierung der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 wird bereits in der Tanne durchgeführt.

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