18. Mai 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Teilrevision Ortsplanung Bauma zuhanden der zweiten Vorprüfung verabschiedet
Die erste Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) fiel in zahlreichen Bereichen für den Gemeinderat inakzeptabel aus. Der Gemeinderat hielt die Inhalte der Vor-prüfung aus fachlicher und gemeindepolitischer Sicht widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. In den vergangenen Monaten haben zwischen der Gemeinde und dem Kanton Gespräche stattgefunden und umstrittene Punkte wurden diskutiert. Der Gemeinderat ist bereit, auf ein-zelne Positionen zu verzichten. An anderen hält er fest und vertritt diesen Standpunkt gegen-über dem Kanton. Auf Antrag des Bauausschusses verabschiedete der Gemeinderat den über-arbeiteten Entwurf der Teilrevision der Ortsplanung Bauma zuhanden der zweiten Vorprüfung.

Entscheid über die Zukunft des Hallenbads Bauma wird an der Konsultativabstimmung vom 24. September 2017 gefällt
Die Baumer Stimmberechtigten sind aufgefordert, am Urnengang vom 24. September 2017 über die Zukunft des Hallenbads Bauma zu entscheiden. Bevor der Gemeinderat einen Projek-tierungskredit zuhanden der Gemeindeversammlung definitiv ausarbeiten und verabschieden wird, möchte er von den Stimmberechtigen erfahren, ob sie eine Sanierung des Hallenbads grundsätzlich wünschen und wenn ja, welche Variante sie bevorzugen. Zur Wahl stehen die Sanierungsvariante "Bestand" mit Investitionskosten von CHF 8,5 bis CHF 9,0 Mio. und die Sanierungsvariante "Erweiterung" mit Investitionskosten von CHF 13,5 Mio. (Kostengenauigkeit bei beiden Varianten +/– 25%). Die Variante Bestand beinhaltet u.a. die Erneuerung der veralteten Technik. Das Konzept aus den 70er Jahren bleibt mehrheitlich bestehen. Es sind keine Attraktivitätssteigerungen vorgesehen. Die Variante "Erweiterung" beinhaltet nebst einem weiteren Becken auch attraktivitätssteigernde Elemente wie z.B. einem grosszügigeren Kinderbereich mit verschiedenen Spielgeräten und einem zusätzlichen Nichtschwimmerbecken. Bei beiden Varianten ist vorgesehen, das Bistro in den Eingangsbereich zu integrieren. Am Samstag, 26. August 2017, findet im Hallenbad Bauma ein Tag der offenen Tür statt. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen. Am Dienstag, 29. August 2017 findet eine Informationsveranstaltung statt. Details zu den beiden Anlässen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Der erläuternde Bericht wird den Stimmberechtigten zusammen mit den weiteren Abstimmungsunterlagen Ende August 2017 zugestellt.

Sanierung Gemeindehaus; Projekthandbuch genehmigt
Die für die Begleitung der Ausführungsphase eingesetzte Baukommission hat dem Gemeinderat ein Projekthandbuch zur Genehmigung vorgelegt. Dieses Führungsinstrument regelt die Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Baukommission. Es ist für alle am Projekt Beteiligten verbindlich und schafft Klarheit in der Projektdefinition sowie der Projektorganisation und trägt zur Qualitätssicherung bei.

Gemeinde beteiligt sich mit Gemeindewald an zu gründender Waldkorporation Bauma
Bereits vor einem Jahr hat sich der Gemeinderat für die Gründung einer Holzkorporation Bauma ausgesprochen. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Bestrebungen stattgefunden, um möglichst viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zum Mitmachen zu bewegen. Zum heutigen Zeitpunkt haben 58 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit einer Gesamtfläche von 45 ha Wald eine Absichtserklärung abgegeben. Die Gemeinde Bauma besitzt 48 Waldparzellen mit einer Gesamtfläche von 33,5 ha. Die Parzellen sind über das ganze Waldgebiet verteilt und nicht zusammenhängend. Dadurch wird die Waldbewirtschaftung aufwändig und ist meist nicht kostendeckend. Die Überprüfung der 48 Waldparzellen hat ergeben, dass sich lediglich 35 Par-zellen bzw. 25,5 ha für das Einbringen in die Waldkorporation eignen. Auf den restlichen 13 Parzellen befinden sich z.B. Anlagen der Wasserversorgung oder eine Grundwasserschutzzone ist betroffen. Der Ressortvorsteher Sicherheit und Förster mbA wurden beauftragt, die Grün-dung einer Waldkorporation weiter zu begleiten. Abschliessend zuständig für das Einbringen des Gemeindewalds in die Waldkorporation Baum ist die Gemeindeversammlung.

Erneuerungswahlen für sämtliche Behörden auf den 22. April 2018 festgelegt
Der Gemeinderat hat den Wahltermin für sämtliche kommunale Behörden auf den Sonntag, 22. April 2018 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 10. Juni 2018, statt.

Zugehörige Objekte

Name
Kurzmitteilungen Download 0 Kurzmitteilungen