Ersatzwahl eines Mitglieds für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Bauma-Sternenberg; Ausschreibung

11. Mai 2017
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Bauma-Sternenberg
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2015-2018
Wahlanordnung

Für die aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Bauma-Sternenberg zurücktretende Alexandra Rüegg ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2015 – 2018 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der kommunalen Kirchgemeindeordnung sowie § 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 20. Juni 2017 Wahlvorschläge dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit entsprechender Konfessionszugehörigkeit, die das 18. Altersjahr vollendet und die ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für die Wahlvorschläge können auf der Website der Gemeinde Bauma heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Zentrale Dienste, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, E-Mail info@bauma.ch, bezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54 GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, c/o Christian Mäder, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

11. Mai 2017

Gemeinderat Bauma | Wahlleitende Behörde

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