9. Februar 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Verzicht auf Durchführung der Gemeindeversammlung im März
Mangels abstimmungsreifer Traktanden hat der Gemeinderat beschlossen, am 20. März 2017 keine Gemeindeversammlung durchzuführen. Die nächste Gemeindeversammlung findet somit am 19. Juni 2017 statt.

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) ist ein Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, welche auf ein Grundstück wirken. Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Der Kanton Zürich hat, zusammen mit sieben weiteren Kantonen, diesen Kataster bereits in zahlreichen Gemeinden eingeführt (http://maps.zh.ch/oereb). Der Gemeinderat beschloss für die damit verbundenen – gesetzlich vorgeschriebenen – Aufwendungen der amtlichen Vermessung für die Jahre 2018 und 2019 je CHF 15'000.00. Für die Ausführung der Arbeiten sind gemäss Weisung des Kantons Zürich fünf private Firmen anerkannt. Mit einer davon, der Ingesa Oberland AG, wurde ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.

Einsetzung einer Baukommission für die Sanierung des Gemeindehauses
Der Bezirksrat Pfäffikon hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 den Rekurs von Markus Baur infolge Ablebens des Rekurrenten als gegenstandslos abgeschrieben. Somit ist der Beschluss des Gemeinderates vom 13. April 2016 betreffend Genehmigung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag und Bewilligung eines Kredites zu Lasten der Investitionsrechnung von CHF 4'995'000.00 als gebundene Ausgabe rechtskräftig. Für die Projektbegleitung und Ausführungsphase hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, eine Baukommission mit folgenden Mitgliedern einzusetzen: Ressortvorsteher Hochbau und Liegenschaften (Vorsitz); Gemeindepräsident; Architekt Jürg Ammann (Bauherrenberater); Bereichsleiter Liegenschaften; Bereichsleiter Hochbau (Vertretung der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung); Gemeindeschreiber.

Neuer Spielplatz für das Schulhaus Wellenau
In Zusammenhang mit dem Bau des Allwetterplatzes und des Velounterstandes mussten verschiedene Spielgeräte beim Schulhaus Wellenau entfernt werden, weil sie teilweise nicht mehr den Spielgerätevorschriften entsprachen. Das Schulhausteam Wellenau unterbreitete einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe Vorschläge, wie für Kinder im Kindergarten bis zur 6. Klasse ein naturnaher Spielplatz entstehen soll. Die Arbeitsgruppe erstellte einen Anforderungskatalog und lud verschiedene Anbieter ein, eine Offerte einzureichen. Der Gemeinderat beschloss für die Spielplatzsanierung einen Kredit von CHF 110'000.00 und vergab die Arbeiten der Spielgarten GmbH in Dägerlen. Geplant ist, die Bauarbeiten in den Sommerferien 2017 auszuführen.

Abfallgrundgebühr: Abweisung einer Einsprache
Der Gemeinderat wies die Einsprache einer Person gegen die Abfallgrundgebühr von CHF 40.00 ab. Die Person machte geltend, dass ihre Betriebseinheit in die Wohneinheit integriert sei und deshalb nur eine Grundgebühr zu entrichten sei. Mit der jährlichen Verrechnung der Grundgebühr seien ihr aber zwei Mal CHF 40.00 für die Wohneinheit und die Betriebseinheit verrechnet worden. Gemäss Abfallverordnung der Gemeinde Bauma wird die Grundgebühr für Wohn- und Betriebseinheiten bemessen. Die Definition was ein Betrieb ist, ist auf eidgenössischer und kantonaler Ebene hinlänglich dokumentiert. Zusammengefasst wird ein Betrieb als Ort, wo ein Unternehmen etwas produziert oder eine Dienstleistung erbringt, definiert. Eine so genannte Doppelte Gebührenpflicht – wenn, wie in diesem Fall, die Wohn- und Betriebseinheit an derselben Adresse domiziliert ist – ist auf Grund der geltenden Rechtsprechung erlaubt und entspricht der langjährigen Praxis der Gemeinde Bauma. Der Entscheid des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen beim Bezirksrat angefochten werden.

Zweckverband sozialdienst bezirk päffikon (sdbp): Vernehmlassung zur Statutenrevision
Per 1. Januar 2018 tritt im Kanton Zürich das neue Gemeindegesetz in Kraft. Neben zahlreichen mittel- und unmittelbaren Auswirkungen für die Politischen Gemeinden des Kantons Zürich hat das neue Gesetz zur Folge, dass Zweckverbände ihre Statuten einer Totalrevision unterziehen müssen. Der Gemeinderat hat sich deshalb eingehend mit der vorgeschlagenen Statutenrevision des sdbp befasst und eine Stellungnahme zuhanden des Verbandsvorstandes verabschiedet. Neben verschiedenen technischen Präzisierungen schlägt der Gemeinderat vor allem einen verursachergerechteren Verteilschlüssel für die Kosten vor. Der Vorschlag des Zweckverbandes sieht vor, die Kosten je zur Hälfte nach Einwohnerzahl und Anzahl Fälle auf die Verbandsgemeinden aufzuteilen. Der Gemeinderat erachtet jedoch eine Aufteilung zu einem Drittel nach den Einwohnerzahlen und zu zwei Dritteln nach dem tatsächlichen Aufwand für die Fallführung als sinnvoll. Letzteres bedeutet auch, dass für die Fallführung neu eine detaillierte Aufwanderfassung nach Arbeitsstunden (und nicht nach Fällen) stattfinden soll.

Verabschiedung einer neuen Naturschutzverordnung
Die Naturschutzverordnung hat den langfristigen Erhalt der biologisch wertvollen Gebiete und Objekte zum Ziel. Dies als Beitrag zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Gleichzeitig sollen damit das heimatliche Landschaftsbild und die dazugehörige Bewirtschaftung erhalten und gefördert werden. Bedingt durch den Zusammenschluss der beiden Gemeinden Bauma und Sternenberg bestehen heute zwei verschiedene Verordnungen und zwei verschiedene Bewirtschaftungsverträge. Dieser Missstand wird nun behoben; für die Gemeinde Bauma gelten neu eine Naturschutzverordnung und ein Bewirtschaftungsvertrag. Die Naturschutzverordnung wird noch separat amtlich publiziert und öffentlich aufgelegt.

Daniel Willi, Abteilungsleiter Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke verlässt die Gemeindeverwaltung Bauma
Daniel Willi tritt vorzeitig in den Ruhestand und hat deshalb seine Anstellung per 31. Juli 2017 gekündigt. Der Gemeinderat bedankt sich bei Daniel Willi für seine sehr engagierten und äussert geschätzten Dienste und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Zugehörige Objekte

Name
Kurzmitteilungen des Gemeinderates Download 0 Kurzmitteilungen des Gemeinderates