eUmzugZH; Neue Funktion auf Website bauma.ch
Seit 1. September 2016 steht die Funktion eUmzugZH auf der Website bauma.ch für Adressänderungen und Wegzüge zur Verfügung. Adressänderungen sind Umzüge innerhalb der Gemeinde; Wegzüge in eine andere Gemeinde oder Stadt des Kantons Zürich. Wochenaufenthalter/innen können nicht teilnehmen, und bei einem Wegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons kann nur die Wegzugsmeldung mit eUmzugZH durchgeführt werden. Zur Erinnerung: Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Noch nehmen nicht alle Gemeinden am Projekt eUmzugZH teil. Wer mit von der Partie ist, ist auf der Website egovpartner.zh.ch zu erfahren. Dort finden sich auch die Voraussetzungen im Detail. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnnen der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung unter Telefon 052 397 70 20 und E-Mail einwohnerkontrolle@bauma.ch gerne zur Verfügung.
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