18. Januar 2016
Seit 1. Januar 2016 bearbeitet die Gemeindeverwaltung in Bauma die Zusatzleistungen zur AHV/IV von Bauma und Wila. Die Gemeinderäte der beiden Gemeinden haben dazu einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Die Verfügungen erhalten die Bezügerinnen und Bezüger von der Gemeindeverwaltung Bauma; ausbezahlt werden die monatlichen Leistungen durch die jeweilige Gemeinde.
Vom 1. Mai 2013 bis 31. Dezember 2015 war die Gemeindeverwaltung Wildberg Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Gemeinden Wildberg und Wila. Weil ver-waltungsintern die personelle Nachfolge nicht längerfristig geregelt werden konnte, entschied sich die Gemeinde Wildberg, die Ausrichtung der Zusatzleistungen zur AHV/IV per 1. Januar 2016 an die SVA Zürich zu übertragen. Die Gemeinde Wila musste deshalb nach einer anderen Zusammenarbeitslösung suchen. Der von den Gemeinderäten von Bauma und Wila abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sieht vor, dass die Gemeindeverwaltung Bauma ab Anfang 2016 die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden berät, die Gesuchsunterlagen entgegennimmt, die Anspruchsberechtigungen prüft, die periodischen Kontrollen durchführt und die Entscheide erlässt. Die monatliche Auszahlung der Zusatzleistungen verbleibt dagegen bei der Gemeindeverwaltung Wila.

Die Gemeindeverwaltung Bauma bearbeitet gegenwärtig rund 150 Zusatzleistungsfälle. Das Teilzeitpensum des zuständigen Sachbearbeiters mbA ist dafür seit längerem zu klein. Durch die Übernahme der 60 Zusatzleistungsfälle der Gemeinde Wila kann die Gemeindeverwaltung Bauma für die Bearbeitung der Zusatzleistungen zur AHV/IV eine Stellvertretung schaffen. Die entsprechende Stellvertretungsstelle wird in den nächsten Wochen ausgeschrieben.

Im Kanton Zürich ist es die Aufgabe der politischen Gemeinden, die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfen) auszurichten. Die Ergänzungsleistungen wurden 1966 für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ins Leben gerufen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen; wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.

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