Kantonaler Richtplan; Teilrevision 2015; Anhörung Planungsträger und öffentliche Auflage
Die Akten zur Teilrevision des kantonalen Richtplans liegen bis zum 1. Februar 2016 im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke (1. OG) zur Einsicht oder können hier eingesehen werden.
Die Gemeindeverwaltung
Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke