23. November 2015
Zur Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans findet bis 1. Februar 2016 die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und öffentliche Auflage der Richtplanvorlage statt.
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.

Die Akten zur Teilrevision des kantonalen Richtplans liegen bis zum 1. Februar 2016 im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke (1. OG) zur Einsicht oder können hier eingesehen werden.

Die Gemeindeverwaltung
Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke