27. Oktober 2015
Der Voranschlag 2016 der Gemeinde Bauma rechnet bei einem Gesamtaufwand von CHF 36'358'100 und einem Gesamtertrag von CHF 36'649'100 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 291'000. Der Voranschlag entspricht damit der Finanzplanung des Gemeinderates für die Jahre 2016-2020. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget zu genehmigen und den Steuerfuss von 116% beizubehalten.
Laufende Rechnung
Im Vergleich mit dem Budget 2015 werden Aufwand und Ertrag im Voranschlag 2016 je rund 10 Millionen Franken tiefer veranschlagt. Diese Differenz ist auf die fusionsbedingten Buchungen im laufenden Jahr zurückzuführen, welche den Umsatz erhöhen. Der Gemeinderat budgetiert in der Laufenden Rechnung 2016 Aufwendungen von insgesamt CHF 36'358'100 (Vorjahr: CHF 46'544'700) und Erträge von total CHF 36'649'100 (CHF 47'531'800). Der Ertragsüber-schuss beläuft sich damit auf CHF 291'000 (CHF 987'100). In diesem Ergebnis ist ein Buchgewinn von CHF 681'000 aus dem Verkauf des ehemaligen Gemeindehauses Sternenberg enthalten. Weil sich die Ausschreibung des Objekts verzögert hat, kann der Gewinn erst 2016 und nicht wie budgetiert im laufenden Jahr verbucht werden. Sowohl bei den ordentlichen Steuern des Rechnungsjahres als auch bei denjenigen des Vorjahres geht der Voranschlag 2016 von rückläufigen Einnahmen aus; das Budget rechnet bei den Gemeindesteuern mit einem Nettoertrag von CHF 10'639'600 (CHF 11'493'000).

Der Personalaufwand für die gesamte Gemeinde beträgt 2016 voraussichtlich CHF 9'866'300 und steigt gegenüber dem Budget 2015 (CHF 9'818'900) lediglich um 0,48%. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Tatsache ist jedoch zu relativieren: Durch die Kantonalisierung von Arbeitsverhältnissen mit Lehrpersonen reduziert sich der Personalaufwand. Dieser Effekt wird jedoch durch Neuanstellungen (wie z.B. im Zusammenhang mit dem Forstrevier Bauma-Wila) aufgehoben. Die Besoldungen in der Sparte "Gemeindeverwaltung" betragen 2016 CHF 1'370'000 (CHF 1'505'000).

Gegenüber dem Vorjahr bleibt der Sachaufwand im Voranschlag mit CHF 6'492'600 praktisch gleich hoch (CHF 6'498'500). Die Beiträge an die Leistungen der Langzeitpflege stagnieren bei CHF 820'000. Dagegen steigt die Pflegefinanzierung der ambulanten Pflege auf CHF 250'000 (CHF 200'000). Bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV wird für 2016 mit einem Nettoaufwand von CHF 1'777'000 (CHF 1'509'000) gerechnet. Die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe geht vermutlich leicht zurück und beträgt netto CHF 854'800 (CHF 886'000).

Investitionsrechnung
Die für 2016 budgetierten Investitionsausgaben belaufen sich auf insgesamt CHF 6'390'600 (CHF 9'012'000), während die Einnahmen CHF 1'650'500 (CHF 2'269'000) ausmachen. Die Nettoinvestitionen betragen 2016 somit CHF 4'740'100 (CHF 6'743'000). Ging der Voranschlag 2015 bei den Verwaltungsliegenschaften noch von Nettoinvestitionen von CHF 1'126'000 aus, rechnet das Budget 2016 mit Ausgaben von netto CHF 503'000. Aufgrund des hängigen Rekurses in Stimmrechtssachen werden für die Sanierung des Gemeindehauses für das kommende Jahr nur CHF 250'000 budgetiert. Wie jedes Jahr wird auch 2016 im Rahmen des laufenden Unterhalts in zahlreiche Gebäude und Infrastrukturanlagen investiert. Die Feuerwehr plant den Ersatz des Personentransporters (Nettoaufwand CHF 44'500) und im Hallenbad muss die Kas-senanlage ersetzt werden (CHF 66'000). Beim Hallenbad sind ausserdem für die Erarbeitung eines Vorprojekts für die Gesamtsanierung und -erneuerung CHF 60'000 eingestellt worden. Für den Ausbau und die Sanierung der ARA sind CHF 1'350'000 vorgesehen. Die Sanierung des Gublenbachs ist im Voranschlag 2016 mit CHF 455'000 berücksichtigt.

Finanzplanung
Im Finanz- und Aufgabenplan der Jahre 2016-2020 wird für das Jahr 2016 mit einem Auf-wandüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 274'000 gerechnet. Allerdings wurde in der Planung vom Verkauf des ehemaligen Gemeindehauses von Sternenberg im Jahr 2015 ausgegangen. Unter Berücksichtigung der Verschiebung dieses Buchgewinns stimmt das Ergebnis des Voranschlags 2016 bis auf rund CHF 120'000 mit dem Finanz- und Aufgabenplan überein.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 den Voranschlag 2016 der Gemeinde zu genehmigen und den Steuerfuss unverändert auf 116% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages festzusetzen.

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung 27.10.2015; Ausgeglichener Voranschlag 2016 und gleich bleibender Steuerfuss Download 0 Medienmitteilung 27.10.2015; Ausgeglichener Voranschlag 2016 und gleich bleibender Steuerfuss