20. Oktober 2015
Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat für die Beförderung besonders sperriger Güter Ausnahmetransportrouten festgelegt.
Letztmals wurden die Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich im Jahr 2001 gesamthaft festgesetzt. Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat am 30. September 2015 die Ausnahmetransportrouten für die Beförderung besonders sperriger Güter neu festgesetzt.

Die Verfügung und den dazugehörigen Plan können bis Ende November 2015 im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (2. OG) eingesehen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich.

Gemeindeverwaltung
Abteilung Präsidiales+Sicherheit

Zugehörige Objekte

Name
Ausnahmetransportrouten; Verfügung der Volkswirtschaftsdirektion vom 30. September 2015 Download 0 Ausnahmetransportrouten; Verfügung der Volkswirtschaftsdirektion vom 30. September 2015
Publikation im Amtsblatt vom 9. Oktober 2015 Download 1 Publikation im Amtsblatt vom 9. Oktober 2015