17. September 2015
Beleuchtung; Gemeindestrassen
Die Beleuchtung der Strassen muss primär der Verkehrssicherheit dienen. Gemäss den Richtlinien der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG) ist die Strassenbeleuchtung so zu planen, dass eine gleichmässige Ausleuchtung der Strassen und Gehwege erreicht wird. Der Planung ist daher ein grosses Augenmerk zu schenken. Das Aufstellen von punktuell einzelnen Leuchten erhöht die Sicherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer nicht. Dies schafft auf kleinem Raum einem grossen hell/dunkel Effekt, was zu vermeiden ist. Die Gemeinde- und Staatsstrassen werden im Innerortsbereich beleuchtet. Ausserorts werden die Fahrbahnbeleuchtungen durch den Kanton zurückgebaut. Die Gemeinde orientiert sich an den gleichen Grundsätzen wie der Kanton und wird zukünftig Beleuchtungen ausserorts, welche aus technischer Sicht oder wenn die EKZ die Stromversorgung verkabelt, nicht mehr erneuern. Zum Ausserortsbereich gehören auch einzelne Siedlungen und Weiler. Im Weiler Felmis wurde ein Teil der Beleuchtung bereits nach diesem Grundsatz umgesetzt. Mit dieser Massnahme können die Gemeindefinanzen geschont und die Lichtverschmutzung reduziert werden. Die Gemeinde bittet die Bevölke-rung um Verständnis und Kenntnisnahme.

Wasserversorgung; Reservoir Stoffel (Ersatzbau) inkl. Ableitung, Bauma
Das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) legt die notwendigen Anlagen fest, um die Versorgung des heutigen und zukünftigen Siedlungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde für den Ersatzbau des Reservoirs Stoffel (Hörnen) inkl. Ableitung bis in die Sternenbergstrasse ein Kredit als gebundene Ausgabe von CHF 1‘355‘000.00 genehmigt. Das alte Reservoir bleibt bis das neue Reservoir fertiggestellt ist in Betrieb und wird nachher rückgebaut. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen.

Wasserversorgung; Wasserleitungsverbindung Gublenstrasse Siliseggstrasse, Bauma
Von der Gublenstrasse in die Siliseggstrasse führt eine Wasserleitung quer durch eingezontes noch nicht überbautes Bauland. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der privaten Zufahrtsstrasse Gublenstrasse 6 und 8 wurde entschieden, diese Wasserleitung, in Absprache mit der Feuerwehr, inkl. Hydrant Nr. 289, aufzuheben. Dies wurde im Hinblick auf eine Bebauung der noch freien Grundstücke entschieden, da sonst die Wasserversorgung hohe Verlegungskosten in Kauf nehmen müsste. Die Versorgungssicherheit kann mit einer bestehenden Ringleitung sichergestellt werden. Für diese Arbeiten wurde ein Kredit von CHF 29‘000.00 bewilligt. Die Bauarbeiten haben zusammen mit der privaten Eigentümerschaft be-reits begonnen.

Wasserversorgung; Wasserleitung Breitacher, Saland
Infolge eines Wasserleitungsbruches wurde entschieden, dass die Wasserleitung aufgrund des Zustandes auf einer länge von 43m erneuert wird, insbesondere da diese Leitung schon mehrere Lecks zu verzeichnen hatte. Die Leitung wurde wo möglich neu in den Gehwegbereich verlegt, damit bei Unterhaltsarbeiten diese besser zugänglich ist. Für diese Arbeiten wurde ein Kredit von CHF 62‘000.00 bewilligt.

Gemeindestrassen; Höchstock 67, Sternenberg
Am Höchstock 67, Sternenberg, wird der Einlenker in die Sternenbergstrasse gemäss eines Beschlusses des ehemaligen Gemeinderats Sternenberg um 1m verbreitert. Damit wird eine verbesserte Übersichtlichkeit zu der Sternenbergstrasse mit der Bushaltestelle erzielt. Aufgrund des schlechten Strassenzustandes wird auf einem Teilstück der Belag erneuert und wo nötig der Unterbau der Strasse neu erstellt. Die Tiefbau- und Werkkommission bewilligte ein Kredit von CHF 29‘000.00.

Zugehörige Objekte

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