2. September 2015
Weil der Kostenvoranschlag vom 31. August 2015 für die Sanierung des Gemeindehauses gegenüber der Kostenschätzung vom 20. Mai 2015 mit Mehraufwendungen von CHF 295'000.00 rechnet, zieht der Gemeinderat den Antrag an die Gemeindeversammlung vom 21. September 2015 über die neuen, nicht gebundenen Ausgaben und die Umgebungsgestaltung zurück. Der Gemeinderat will jetzt zwecks Kostenreduktion verschiedene Aspekte des Projekts überprüfen.
Das in der 1860er Jahren erbaute Schulhaus an der Dorfstrasse in Bauma ist seit längerem sanierungsbedürftig. Vor 40 Jahren wurde das ehemalige Primarschulhaus in eine Gemeindeverwaltung umgebaut, seither jedoch nie umfassend renoviert. Der Renovationsnachholbedarf sowie die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Brandschutzes zwingen die Gemeinde dazu, die schon vor Jahren ins Auge gefasste Sanierung umzusetzen.

Am 27. Mai 2015 hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 21. September 2015 beantragt, im Zusammenhang mit der Sanierung des Gemeindehauses die neuen, nicht gebundenen Ausgaben in der Höhe von CHF 214'000.00 sowie für die Umgebungsgestaltung einen Kredit von CHF 310'000.00 zu bewilligen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Kostengenauigkeit für das Projekt bei +/ 15%. Bedingung für das Gemeindeversammlungsgeschäft war seitens des Gemeinderats, dass der Kostenvoranschlag des beauftragten Planungs- und Architekturbüros schibliholenstein bis zur Gemeindeversammlung für alle Arbeitsgattungen erarbeitet ist.

An der Informationsveranstaltung vom 29. August 2015 lag erst die Kostenschätzung vom 20. Mai 2015 über 5,145 Millionen Franken vor. Der jetzt eingegangene Kostenvoranschlag mit einer Kostengenauigkeit von +/ 10% geht jedoch von Erstellungskosten für die Sanierung von CHF 5'440'000.00 aus. Gegenüber der Kostenschätzung haben sich unter anderem die Anforderungen an den Brandschutz und die Entwässerung als besonders kostenintensiv herausgestellt.

Der Gemeinderat erachtet diese Aufwendungen als zu hoch und will die Ausgaben für die Gesamtsanierung des Gemeindehauses begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen der Kostenvoranschlag überprüft und neue Lösungsvorschläge zur Aufwandreduktion erarbeitet werden. Weil dazu die Zeit bis zum 21. September 2015 zu knapp ist, hat der Gemeinderat auf dem Zirkularweg beschlossen, den Antrag an die Gemeindeversammlung vom 21. September 2015 betreffend die nicht gebundenen Ausgaben und die Umgebungsgestaltung zurückzuziehen. Der Antrag zuhanden einer späteren Gemeindeversammlung wird gründlich und zügig überarbeitet.

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Medienmitteilung 02.09.2015; Gemeinderat zieht Gemeindeversammlungsantrag zur Sanierung des Gemeindehauses zurück Download 0 Medienmitteilung 02.09.2015; Gemeinderat zieht Gemeindeversammlungsantrag zur Sanierung des Gemeindehauses zurück