22. April 2015
Der Gemeinderat hat das Projekt zur Gesamtsanierung des Gemeindehauses am 15. April 2015 genehmigt. Die Abgrenzung zwischen gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben sowie die Optimierung des Projekts in finanzieller Hinsicht beanspruchen allerdings mehr Zeit. Das Geschäft wird deshalb der Gemeindeversammlung vom 21. September 2015 vorgelegt. Bis dahin haben sich auch die Eckpunkte der Finanzplanung geklärt.
Das in den 1970er Jahren in ein Gemeindehaus umfunktionierte Schulhaus muss dringend saniert und an die gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Gebäude angepasst werden. Zahlreiche wichtige Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht: Ausgenommen von der Wärmeverteilung sind die gesamten Haustechnikinstallationen zu ersetzen. Notwendig ist auch die Instandsetzung der Fassade. Für den hindernisfreien Zugang muss ein Lift eingebaut werden, was sich auf die gesamte Gebäudestruktur auswirkt. Die Arbeiten ziehen umfassende Brandschutzmassnahmen nach sich. Zudem hat die Schadstoffuntersuchung an verschiedenen Bauteilen Asbestvorkommen aufgezeigt, was spezielle Sanierungsarbeiten zur Folge hat.

Die Stimmberechtigten haben im November 2013 den Baukredit von 4,5 Millionen Franken an der Urne verworfen. In Anbetracht der unveränderten Sanierungsbedürftigkeit und der fehlenden Übereinstimmung des Gemeindehauses mit dem Behindertengleichstellungsgesetz war der Gemeinderat gezwungen, einen neuerlichen Anlauf für die Gesamtsanierung zu nehmen. Das von der Baukommission mit dem Architekturbüro schibliholenstein, Zürich, ausgearbeitete Layout sieht vor, die nichttragenden Wände und Einbauten zurückzubauen und die ursprüngliche Tragstruktur wieder sichtbar zu machen. Die innere Raumaufteilung erfolgt über leichte, nichttragende Wände, die mit Stauraum kombiniert werden. Dieses Konzept ermöglicht grössere Büroflächen, deren flexible Gestaltung und eine akustisch einwandfreie Trennung der einzelner Räume. Im 1. Obergeschoss kommt ein Multifunktionsraum den unterschiedlichen Bedürfnissen für Traugesellschaften, Behördensitzungen, Wahlbüro-Einsätze etc. entgegen. Die erforderliche Erdbebensicherheit wird durch den Einbau des Liftschachts erreicht. Die gesamte Planung wurde von der Denkmalpflege des Kantons begleitet.

Der Gemeinderat hat das Vorprojekt mit dem beschriebenen Layout am 15. April 2015 genehmigt. Weil aber wesentliche Punkte der Finanzplanung zurzeit noch nicht ausreichend klar sind, hat der Gemeinderat beschlossen, den Stimmberechtigten das Geschäft nicht wie ursprünglich vorgesehen im Juni, sondern an der Gemeindeversammlung im September vorzulegen. Konkretisieren müssen sich insbesondere die Finanzplanung aufgrund des eben erarbeiten Legislaturprogramms des Gemeinderates, die Auswirkungen von HRM2 aufgrund des vom Kantonsrat verabschiedeten neuen Gemeindegesetzes, der Umfang von Subventionen und die Auswirkungen des neuen Kantonsmittels der Steuerkraft. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Baukommission beauftragt, erneut nach Einsparmöglichkeiten zu suchen und die Aufteilung von gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben nochmals zu überprüfen.

Am 21. September 2015 kann die Gemeindeversammlung somit über den Kredit für die nicht gebundenen Ausgaben im Gebäudeinnern und für die Umgebungsgestaltung entscheiden. Zuvor werden die Stimmberechtigten über das ganze Projekt "Sanierung Gemeindehaus" informiert. Mit dem Beginn der Arbeiten wird in der ersten Hälfte 2016 gerechnet; der Bezug ist für 2017 geplant.

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Medienmitteilung 22.04.2015; Planung für Gemeindehaussanierung auf Kurs - Vorlage kommt im September 2015 an Gemeindeversammlung Download 0 Medienmitteilung 22.04.2015; Planung für Gemeindehaussanierung auf Kurs - Vorlage kommt im September 2015 an Gemeindeversammlung