10. Juni 2014
Die Erneuerungswahlen für die neue Gemeinde Bauma finden aufgrund des Zusammenschlusses Bauma-Sternenberg am 28. September 2014 statt; die laufende Amtsdauer 2010-2014 dauert deshalb bis 31. Dezember 2014. Bei den Wahlen der Behörden der politischen Gemeinde wird ein Beiblatt verwendet. Für die Kirchenpflege sind Wahlvorschläge einzureichen.
Politische Gemeinde
Die Stimmberechtigten haben am 24. November 2013 an der Urne dem Vertrag über den Zusammenschluss der politischen Gemeinden Bauma und Sternenberg und der Schulgemeinde Sternenberg zugestimmt. Der Kantonsrat ist dem Antrag des Regierungsrates am 8. September 2014 gefolgt und hat den Zusammenschluss 161:0 Stimmen gutgeheissen. In Art. 11 des Zusammenschlussvertrages werden die wesentlichen Punkte der Wahl für die neue Gemeinde geregelt: Die Stimmberechtigten wählen am 28. September 2014 den Gemeinderat, die Schulpflege, die Rechnungspüfungskommission (RPK) und die Sozialbehörde. Die Vertragsgemeinden bilden dabei einen gemeinsamen Wahlkreis. Der Zusammenschlussvertrag hält weiter fest, dass der erste Wahlgang am 28. September 2014 stattfindet. Die Wahlen werden an der Urne mit leeren Wahlzetteln und mit Beiblatt durchgeführt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Der Amtsantritt von Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und RPK erfolgt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gemeinde. Die Behörden der Vertragsgemeinden bleiben bis Ende 2014 im Amt.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg
Am 20. Dezember 2013 ersuchten die Kirchenpflegen Bauma und Sternenberg den Kirchenrat, die am 9. Dezember 2013 von der Kirchgemeindeversammlung Bauma und am 6. Dezember 2013 von der Kirchgemeindeversammlung Sternenberg rechtskräftig angenommene Kirchgemeindeordnung einer vereinigten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg zu genehmigen. Zugleich reichten sie zuhanden der Kirchensynode den von den beiden Kirchgemeinden beschlossenen Antrag auf Vereinigung der Kirchgemeinden Bauma und Sternenberg zur Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg per 1. Januar 2015 ein. Die Kirchensynode hat am 25. März 2014 der Vereinigung der beiden Gemeinden zugestimmt. Die Erneuerungswahl wird gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit §§ 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, sofern nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind.

Zugehörige Objekte

Name
Wahlanordnung; Amtliche Publikation Download 0 Wahlanordnung; Amtliche Publikation
Gemeinderat; Meldeformular für Beiblatt Download 1 Gemeinderat; Meldeformular für Beiblatt
Schulpflege; Meldeformular für Beiblatt Download 2 Schulpflege; Meldeformular für Beiblatt
Sozialbehörde; Meldeformular für Beiblatt Download 3 Sozialbehörde; Meldeformular für Beiblatt
RPK; Meldeformular für Beiblatt Download 4 RPK; Meldeformular für Beiblatt
Kirchenpflege; Wahlvorschlag; Formular Download 5 Kirchenpflege; Wahlvorschlag; Formular
Medienmitteilung 18.07.2014; Kandidatinnen und Kandidaten für Erneuerungswahlen bekannt Download 6 Medienmitteilung 18.07.2014; Kandidatinnen und Kandidaten für Erneuerungswahlen bekannt
Beiblatt mit den Kandidaten/Kandidatinnen Download 7 Beiblatt mit den Kandidaten/Kandidatinnen
Protokolle des Wahlbüros Download 8 Protokolle des Wahlbüros