12. November 2013
Die Stimmberechtigten sind an der Dezember-Gemeindeversammlung eingeladen, den Stellenplan der Gemeindeverwaltung für das kommende Jahr festzusetzen, den Voranschlag 2014 zu genehmigen sowie den Steuerfuss festzulegen. Traktandiert ist zudem die Änderung des Zonenplans im Bereich Dillhaus.
Gemeindeverwaltung
Festlegung des Stellenplans für das Jahr 2014

Die vom Gemeinderat im Herbst 2012 genehmigten Strukturen gliedern die Gemeinde in die Tätigkeitsgebiete Gemeindeverwaltung, Alters- und Pflegeheim Böndler sowie Schule (pädagogisches Personal). Neben den Zentralen Diensten als Stabsstelle für übergeordnete Aufgaben setzt sich die Gemeindeverwaltung aus 5 Abteilungen zusammen, denen alle Bereiche einer Gemeindeverwaltung zugeordnet sind. An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2012 legten die Stimmberechtigten den Stellenplan der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2013 antragsgemäss auf 3'400% fest.

In der Vergangenheit wurden die Stellenprozente der Kernverwaltung zu wenig transparent dargestellt. Neu werden im Stellenplan der Gemeindeverwaltung alle Dienstverhältnisse im Monats- und im Stundenlohn berücksichtigt. Nicht enthalten sind Lehrverhältnisse, Auftrags-verhältnisse sowie Behörden- und Kommissionstätigkeiten. Durch diesen Ansatz ergeben sich einige Änderungen gegenüber dem aktuellen Stellenplan.

Der Stellenplan der Gemeindeverwaltung wird 2014 gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht erweitert, d.h. es werden keine neuen Stellen geschaffen. Weil der Brunnenmeister jedoch neu als Angestellter der Gemeinde geführt wird, ist der Stellenplan in diesem Bereich anzupassen. Somit ergibt sich für die Abteilungen und Bereiche der Gemeindeverwaltung folgender Stellenbedarf:

Abteilungen und BereicheStellen
Abteilung Präsidiales+Gesellschaft
Demokratie, Gemeindeentwicklung, Kultur, Gesundheit, Gesellschaft
Bereich Hallenbad
   
    270%
    765%
Abteilung Schulverwaltung
Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe
    
    295%
Abteilung Finanzen und SteuernFinanzen
Bereich Steuern
  
    190%
    200%
Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke
Hochbau, Tiefbau, Werke
Bereich Liegenschaften
Bereich Werkhof
Bereich ARA
  
    335%
    865%
    270%
    100%
Abteilung Sicherheit+Soziales
Bevölkerung, Sicherheit, Öffentlicher Verkehr, Umwelt, Soziales
  
    310%
Total  3'600%

Der Stellenplan dient als Rahmen für die Besetzung der Stellen für die Gemeindeverwaltung. Bei einem Zusammenschluss der Gemeinden Bauma und Sternenberg wird sich der Arbeitsaufwand im Bereich Werkhof aufgrund des grösseren Gemeindegebiets um die entsprechenden Stellen der Gemeinde Sternenberg erhöhen. Deshalb ist der Stellenplan lediglich für das Jahr 2014 zu bewilligen. Indem die Gemeindeversammlung sowohl den Stellenplan der Gemeindeverwaltung und den jährlichen Voranschlag festsetzen kann, verfügen die Stimmberechtigen über die notwendigen Instrumente, um den Personaleinsatz und -aufwand der Gemeindeverwaltung zu steuern.

Voranschlag 2014
Genehmigung und Festsetzung des Steuerfusses

Der Voranschlag 2014 geht von einem Aufwand von CHF 32'416'100.00 und einem Ertrag von CHF 32'718'200.00 aus. Der Ertragsüberschuss von CHF 302'100.00 soll dem Eigenkapital gutgeschrieben werden. Der Voranschlag 2014 basiert auf einem gleich bleibenden Steuerfuss von 117%.

Laufende Rechnung     20142013
AufwandCHF 32'416'100.00CHF 32'417'600.00
ErtragCHF 32'718'200.00CHF 33'803'800.00
ErtragsüberschussCHF      302'100.00CHF   1'386'200.00

Investitionsrechnung  20142013
AusgabenCHF 7'681'500.00CHF 4'172'200.00
EinnahmenCHF 2'776'500.00CHF 1'829'100.00
NettoinvestitionenCHF 4'905'000.00CHF 2'343'100.00

Eigenkapital20142013
Mutmasslicher Bestand
Ende Rechnungsjahr
CHF 12'420'024.00CHF 12'117'924.00

Steuerfuss
Der Voranschlag 2014 geht von einem gleichbleibenden Steuerfuss von 117% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages aus.

Laufende Rechnung
Beim Aufwand nehmen die Aufwendungen für das Personal gegenüber dem Voranschlag 2013 um CHF 551'800.00 (6,3%) zu. Der Anstieg betrifft zur Hälfte das Alters- und Pflegeheim Böndler; die andere Hälfte verteilt sich auf die übrigen Bereiche der Gemeinde. Der Sachaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahresbudget um CHF 99'700 (1,9%). Die Passivzinsen gehen leicht um CHF 26'300.00 (5,9%) zurück, während die Abschreibungen aufgrund der Investitionstätigkeit um CHF 120'900.00 (5,3%) zulegen. Die Entschädigungen für Dienstleistungen anderer Gemeinwesen (z.B. an kantonale Stellen, an die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die KEZO, den Zweckverband Zivilschutz Tösstal etc.) erhöhen sich um CHF 92'900.00 (1,8%). Da mit weniger Zusatzleistungen zur AHV/IV sowie wirtschaftlicher Hilfe gerechnet wird, reduzieren sich die Betriebs- und Defizitbeiträge (Beiträge an den Kanton, an Gemeinden und Zweckverbände, an Private etc.) um CHF 646'600.00 (7,6%). Die Einlagen selbstfinanzierter Bereiche in die Spezialfinanzierungen nehmen um CHF 151'900.00 (28,6%) ab.

Beim Ertrag geht das Budget 2014 von einer Zunahme der Steuern um CHF 707'500.00 (7,4%) aus, wobei rund CHF 490'000.00 auf die ordentlichen Steuern des Rechnungsjahres entfallen. Weiter wird wieder mit höheren Grundstückgewinnsteuern gerechnet; sie werden mit CHF 400'000.00 (+48,1%) veranschlagt. Die Regalien und Konzessionen sowie die Vermögenserträge bleiben gegenüber dem Voranschlag 2013 nahezu gleich. Bei den Entgelten (Gebühreneinnahmen, Rückerstattungen etc.) wird mit einer Steigerung von CHF 372'700.00 (4,6%) gerechnet. Die Rückerstattungen von Gemeinwesen (Rückerstattungen des Kantons und Gemeindeanteile) gehen um CHF 85'800.00 (20,2%) und die Beiträge mit Zweckbindung um CHF 348'900.00 (17,0%) zurück. An Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Stiftungen werden CHF 20'000.00 entnommen. Stark ins Gewicht fällt der Rückgang beim Finanzausgleich. Die Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung werden mit CHF 9'764'500.00 berücksichtigt. Der Ressourcenzuschuss geht auf CHF 7'253'800.00 (-15,2%) und der Geografisch-topo¬grafische Sonderlastenausgleich auf CHF 2'169'300.00 (-9,3%) zurück; der Demografische Sonderlastenausgleich entfällt ganz. Dieser Rückgang kommt nicht unerwartet: Finanzausgleichssysteme reagieren stets mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Rechnungsabschlüsse.

Investitionsrechnung
Bei den Verwaltungsliegenschaften (Gemeindehaus, altes Steueramt, Werkhof) sind Investitionen im Umfang von CHF 1'075'000.00 geplant. Grössere Bruttoinvestitionen sind auch bei den Schulliegenschaften (CHF 554'000.00), im Alters- und Pflegeheim Böndler (CHF 306'000.00), bei den Gemeindestrassen (CHF 985'000.00), beim Regionalverkehr (CHF 332'000.00) und für Bachverbauungen (CHF 550'000.00) vorgesehen. Die Bruttoinvestitionen für die gebührenfi-nanzierten Bereiche werden für die Wasserversorgung auf CHF 450'000.00, für die Kanalisation auf CHF 600'000.00 und für die ARA Bauma auf CHF 2'500'000.00 veranschlagt.

Finanz- und Aufgabenplanung
Der Finanz- und Aufgabenplan rechnet bis 2018 mit einer Bevölkerungszunahme von bis zu
500 Einwohnerinnen und Einwohnern; die Auswirkungen eines Zusammenschlusses mit Sternenberg sind dabei nicht berücksichtigt. In der Laufenden Rechnungen werden keine starken Schwankungen des Aufwands und Ertrags erwartet. Die Gemeinde wird in den kommenden Jahren grosse Investitionsvorhaben verwirklichen, was sich auf die Höhe des Fremdkapitals auswirken wird. Trotz der erwarteten Bevölkerungszunahme werden keine neuen Infrastruk-turbauten notwendig. Der Finanz- und Aufgabenplan geht ferner von einem im Wesentlichen unveränderten Personalaufwand und einem gleichbleibenden Steuerfuss von 117% aus.

Beurteilung
Das Budget beruht wie in den Vorjahren auf einer sachlichen Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtsituation der Gemeinde Bauma. In den kommenden Jahren ist mit grösseren Investitionen (z.B. Sanierung/Erweiterung ARA Bauma, Sanierung Gemeindehaus) zu rechnen. Eine Senkung des Steuerfusses ist nicht angezeigt.

Zonenplan
Änderung im Bereich Dillhaus

Die Tösstalstrasse ist eine regionale Verbindung zwischen Winterthur und Wald und im kantonalen Richtplan als Hauptverkehrsstrasse ausgewiesen. Die Fahrbahn verfügt bei Dillhaus nicht über die erstrebenswerte Ausbaubreite von 7,50m. Weiter sind keine Abbiegestreifen in das angrenzende Industrieareal vorhanden. Kommt hinzu, dass ein Trottoir fehlt und die Strasse das Industriegebiet zerschneidet. Das Teilstück wurde bisher nicht saniert, obwohl die Fahrbahn in diesem Abschnitt fehlerhaft und uneben ist und die Strassenentwässerung sowie die Fahrbahnabschlüsse mangelhaft sind.

Das kantonale Tiefbauamt will die Tösstalstrasse bei Dillhaus verlegen und einen neuen Gehweg sowie einen Abbieger ins Industriegebiet bauen. Die Strasse wird auf 7,50m verbreitert und in Richtung Bahnlinie verschoben. Der durchgehende Gehweg wird abgetrennt von der Fahrbahn erstellt. Der erforderliche Linksabbieger mit Aufspurflächen und Schutzinseln in das Industriegebiet wird ergänzt. Der Regierungsrat hat das Projekt festgesetzt und dafür eine Ausgabe von 3,17 Millionen Franken bewilligt.

Die geplante Verlegung der Tösstalstrasse erfordert eine Änderung des Zonenplans. Im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung brachten die angrenzenden Gemeinden keine Einwendungen oder Bemerkungen an. Von privater Seite wurde im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung eine "Einsprache" erhoben. Im Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird die beantragte Umzonung in eine Wohnzone jedoch abgelehnt. Den Stimmberechtigten wird mit der Festsetzung des Zonenplans auch der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen unterbreitet.

Aktenauflage und Informationen
Die massgebenden Akten liegen zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Die Anträge, die Abschiede der Rechnungsprüfungskommission sowie nach der Gemeindeversammlung die Präsentation und das Protokoll werden auf der Website bauma.ch aufgeschaltet. An der Gemeindeversammlung, zu der alle Interessierten eingeladen sind, werden die Geschäfte wie üblich ausführlich vorgestellt.

Zugehörige Objekte

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