27. August 2013
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bauma haben am 23. September 2013 über 4 Geschäfte zu befinden. Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung den Vertrag über den Zusammenschluss von Bauma und Sternenberg sowie die Sanierung des Gemeindehauses zur Vorberatung und 2 Einbürgerungen zur Beschlussfassung.
Zusammenschluss Bauma-Sternenberg;
Genehmigung des Zusammenschlussvertrages und
Verabschiedung der Vorlage an die Urnenabstimmung

Vor dem Hintergrund eines immer enger werdenden Handlungsspielraums lud der Gemeinderat Sternenberg den Gemeinderat Bauma im November 2012 zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen ein. Der Gemeinderat Bauma nahm die Einladung Mitte Dezember 2012 an. Die Sternenberger Stimmberechtigten gaben am 3. März 2013 an einer Urnenabstimmung grünes Licht für Verhandlungen. Eine gemeinsame Projektgruppe erarbeitete daraufhin den Zusammenschlussvertrag sowie das Gesuch um einen Staatsbeitrag an die Fusion der Gemeinden Bauma und Sternenberg und der Schulgemeinde Sternenberg. In diesem Gesuch wurde festgehalten, dass sich aus dem Zusammenschluss für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bauma keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen ergeben dürfen.

Unter der Voraussetzung, dass die Stimmberechtigten der Gemeinden Bauma und Sternenberg dem Zusammenschluss zustimmen und die zuständigen kantonalen Behörden den Zusammenschluss genehmigen, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 10. Juli 2013 den politischen Gemeinden Bauma und Sternenberg sowie der Schulgemeinde Sternenberg für den Zusammenschluss eine Subvention von Fr. 3'500'000.00 zugesichert.

Der Gemeinderat Bauma kommt nach sorgfältiger Prüfung der Fakten und Zahlen zum Schluss, dass der Zusammenschluss keine höheren Steuern und Gebühren nach sich ziehen wird. Der Zusammenschluss stärkt Bauma als Wohngemeinde in einer intakten Landschaft und stellt darüber hinaus sicher, dass die Gemeinde ihre vielfältigen Aufgaben weiterhin selbstständig erfüllen kann.

An der vorberatenden Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die wesentlichen Punkte des Zusammenschlussvertrages präsentieren. Wer sich für finanzielle Details interessiert, kann sich am Mittwoch, 11. September 2013, um 19.30 Uhr, im Saal des Gasthauses Tanne in Bauma informieren lassen. Die Urnenabstimmung ist für den 24. November 2013 vorgesehen.

Gemeindehaus; Sanierung;
Genehmigung des Projekts und Verabschiedung des Kredits an die Urnenabstimmung

Das heutige Gemeindehaus wurde von 1869 bis 1871 als Primarschulhaus erbaut. Im Jahre 1975 wurde das Gebäude aussen umfassend saniert; im Innern erfolgten Umbauten für die Gemeindeverwaltung, wobei die Grundstruktur des Gebäudes im Grossen und Ganzen erhalten blieb.

Die haustechnischen Installationen verlangen mittlerweile nach einer Sanierung und die gesetzlichen Auflagen bezüglich Brandschutz, Behindertengleichstellung und Erdbebensicherheit müssen erfüllt werden. Aus betrieblicher Sicht sind die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung an die heutigen Anforderungen anzupassen und erneuerungsbedürftige Bauelemente zu ersetzen.

Anhand verschiedener Machbarkeitsstudien wurden mögliche Raumkonzeptionen und räumliche Gliederungen der einzelnen Verwaltungsabteilungen geprüft und erarbeitet. Grundlage bildete ein durch die eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitetes Raumprogramm. Neben den betrieblichen Anforderungen müssen insbesondere die Auflagen der kantonalen Denkmalpflege und der kantonalen Gebäudeversicherung berücksichtigt und erfüllt werden.

Die Gesamtkosten für die Sanierung des Gemeindehauses Bauma belaufen sich gemäss Kostenschätzung auf 4,5 Mio. Franken (inkl. MwSt); die Kostengenauigkeit liegt bei +/- 15%. Die Arbeiten gliedern sich in folgende BKP-Hauptgruppen:

1: Vorbereitungsarbeiten: Fr. 150'000.00
2: Gebäude: Fr. 3'430'000.00
4: Umgebung: Fr. 210'000.00
5: Baunebenkosten: Fr. 190'000.00
7: Provisorien: Fr. 160'000.00
8: Rundung: Fr. 20'000.00
9: Ausstattung: Fr. 340'000.00

Der Gemeinderat erachtet die geschätzten Kosten von Fr. 4'500'000.00 als notwendig und unumgänglich; in der Finanzplanung der Gemeinde ist die Sanierung des Gemeindehauses bereits mit diesem Betrag berücksichtigt worden. Über den Baukredit soll am 24. November 2013 an der Urne abgestimmt werden.

Einbürgerungen
Frau Doris Slatosch (geb. 1948) sowie Herr Fernando Nicola Fiorentino (1967) bewerben sich um die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. Beide sprechen und verstehen die deutsche Sprache und sind mit den hiesigen Verhältnissen vertraut. Sie sind in der Schweiz integriert. Aufgrund der Abklärungen und der Einbürgerungsgespräche eignen sich die Bewerberin und der Bewerber für die Einbürgerung.

Aktenauflage
Die Anträge mit den dazugehörenden Unterlagen liegen ab Montag, 9. September 2013, im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Gesellschaft (2. OG) zur Einsicht auf. Die Anträge finden sich auch auf der Website der Gemeinde (www.bauma.ch). Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen. Zur Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen eingeladen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung 2013.08.27.; Gemeindeversammlung vom 23. September 2013 Download 0 Medienmitteilung 2013.08.27.; Gemeindeversammlung vom 23. September 2013