6. November 2012
Suchtprävention legt besonderen Wert auf den Jugendschutz. Jugendliche sind im Allgemeinen risikobereiter als Erwachsene – dies gilt auch für den Konsum von Suchtmitteln. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen, um Jugendliche vor gesundheitsschädigenden und sittlichen Gefahren zu schützen. In der Praxis gehören neben der Sensibilisierung von Jugendlichen seit etlichen Jahren Testkäufe zu den Instrumenten des Jugendschutzes. Mit Erfolg, wie die neusten Ergebnisse auch in Bauma zeigen.
Alkoholgesetz, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, Strafgesetzbuch, Gastgewerbegesetz, Gesundheitsgesetz und Verordnung über die Volksschule und die Vorschulstufe: Die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen sind zahlreich und klar, aber nicht allen Verantwortlichen bewusst. Die seit zehn Jahren durchgeführten Testkäufe im Kanton verleihen den rechtlichen Bestimmungen Nachdruck. Mit dem "Aktionsjahr Jugendschutz" der Suchtpräventionsstellen im Kanton Zürich wurden alle Gemeinden ermutigt, Testkäufe durchzuführen – die kantonale Behörde unterstützt 2012 alle Testkäufe finanziell.

In der Gemeinde Bauma werden seit 2006 Testkäufe durchgeführt. Lag der Schwerpunkt bisher bei Restaurants, führte das Blaue Kreuz in Zusammenarbeit mit der Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland im Oktober auch am „Märt“ in Bauma Testkäufe durch. Bei den Spirituosen-Testkäufen verhielt sich das Verkaufspersonal ausnahmslos korrekt. Beim Bier hielt sich lediglich ein Fall nicht an das Jugendschutz-Gesetz – obschon zuvor nach dem Ausweis gefragt wurde.

Diese Resultate sind sicher erfreulich. Allerdings zeigt sich, dass Fehlverkäufe an Chilbis, Grümpelturnieren, Partys etc. eher vorkommen und daher Testkäufe gerade dort vermehrt durchgeführt werden sollten. In der gesamten Statistik spielen auch der Wochentag und die Tageszeit eine Rolle: An Wochenenden und abends nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Fehlverkaufs zu, so die Zahlen der Regionalen Suchtpräventionsstelle des Zürcher Oberlands. In zahlreichen Fällen verlangt das Verkaufspersonal zwar den Ausweis, berechnet dann aber das Alter nicht richtig.

Die Erfahrung zeigt, dass die Anzahl Fehlverkäufe zurückgehen, wenn die Organisationskomitees in der Planung eines Anlasses auf griffige Jugendschutzmassnahmen hingewiesen und bei der Umsetzung unterstützt werden. Der Gemeinderat arbeitet deshalb eng mit der Regionalen Suchtpräventionsstelle des Zürcher Oberlands zusammen, die zum Beispiel bei der Erstellung von Age Calculators, Checklisten oder Ehrenkodexen für Organisationskomitees Unterstützung bietet.

Wie im Strassenverkehr nie auf Kontrollen verzichtet werden kann, so sind Testkäufe im Jugendschutz nie ganz wegzudenken. Der Gemeinderat will in Zukunft noch enger mit Fest-Veranstaltern zusammenarbeiten und diese unterstützen, damit Testkäufe nur noch im Sinne eines Monitorings notwendig sind.

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