Neues Organisationsreglement der SozialbehördeDie Sozialbehörde hat gestützt auf § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 lit. c Ziff. 3 des Gemeindegesetzes mit Beschluss Nr. 2022-48 vom 27. Juni 2022 ein Organisationsreglement verabschiedet und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Im Organisationsreglement legt die Sozialbehörde ihre interne Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen seiner Organe sowie die Grundsätze der Geschäftsführung fest und definiert die Schnittstellen zur Verwaltung. Das Organisationsreglement wird im Sinne des Gemeindegesetzes hiermit öffentlich bekanntgemacht und kann auf der Website bauma.ch oder auf der Gemeindeverwaltung (1. OG, Abteilung Präsidiales+ Sicherheit, Montag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Datum der Neuigkeit 30. Juni 2022
|