24. August 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Keine Gemeindeversammlung am 18. September 2017
Da ausser zwei Einbürgerungsgesuchen und zwei Kreditabrechnungen für die Gemeindeversammlung vom 18. September 2017 keine weiteren abstimmungsreifen Geschäfte vorliegen, verzichtet der Gemeinderat aus ökonomischen Gründen auf die Durchführung. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 11. Dezember 2017 statt.

Ersatzwahl in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Bauma-Sternenberg
Auf die Wahlausschreibung vom 11. Mai 2017 wurde ein Wahlvorschlag eingereicht, der innerhalb der siebentägigen Nachfrist, publiziert in der Baumerziitig vom 29. Juni 2017, weder vermehrt noch zurückgezogen wurde. Da gemäss der Kirchgemeindeordnung die Politische Gemeinde für die Durchführung der Wahl zuständig, hat der Gemeinderat Regina Honegger, Saland, als in stiller Wahl gewählt erklärt. Der Gemeinderat gratuliert Regina Honegger und wünscht ihr viel Befriedigung bei der Ausübung ihres Amtes.

Initiative "Temporeduktion Seewadel"
Am 10. Juli 2017 haben 15 Stimmberechtigte gestützt auf § 50 des zürcherischen Gemeindegesetzes (GG) eine Initiative "Temporeduktion Seewadel" in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Gegenstand der Initiative ist die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Stegstrasse im Abschnitt Seewadel (Restaurant Heimat bis zum Motorradgeschäft Honda Keller) von Tempo 80 km/h auf neu Tempo 60 km/h.

Die Initianten begründen die Initiative damit, dass die Strecke regelmässig von Kindern auf ihrem Schulweg überquert werden muss, was ein erhebliches Gefahrenpotential darstelle, weil der Übergang auf einem Abschnitt mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h liegt. Zudem sei die Situation auf Grund ihrer Lage in einer Kurve Richtung Steg unübersichtlich. Weiter weise die Stegstrasse im erwähnten Bereich auf beiden Seiten bebautes Gebiet auf und werde gemäss Rücksprache mit der Kantonspolizei Zürich als Abschnitt eingestuft, auf welchem eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h signalisiert werden könne. Schliesslich mündeten auf dem erwähnten Abschnitt verschiedene Zu- und Wegfahrten der Anrainerliegenschaften in die Stegstrasse.

Da die Initiative sowohl formell wie materiell gültig ist, wird sie der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 zur Beschlussfassung unterbreiten. Die Temporeduktion von 80 km/h auf 60 km/h im Seewadel würde den Bau sogenannter Eingangstore voraus-setzen. Dafür sowie für einen geschützten Fussgängerübergang, welcher in einer 60er-Zone ausgebaut und markiert werden kann, hätte die Gemeinde Bauma gemäss Abklärungen mit den kantonalen Stellen einen Kostenanteil von rund CHF 350'000 zu übernehmen. Angesichts des voraussichtlichen hohen Kostenanteils der Gemeinde und der unumgänglichen Priorisierung des Einsatzes der knappen finanziellen Mittel lehnt der Gemeinderat nach sorgfältiger Abwägung die Initiative ab. Auf einen Gegenvorschlag wird verzichtet.

Vernehmlassung zum Reglement für die Förderung und Unterstützung der Vereine
Der Gemeinderat hat den Entwurf eines Reglements für die Förderung und Unterstützung der Vereine mit Sitz in der Gemeinde Bauma zu Handen einer Vernehmlassung bei Vereinen und Parteien verabschiedet. Das Reglement zur Unterstützung der Baumer Vereine legt einheitliche Kriterien für die Bemessung und Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an Vereine fest und regelt das Verfahren. Mittels einer Online-Umfrage sollen Parteien und Vereine dazu Stellung nehmen können. Auf die Vernehmlassung wird mit einem separaten Artikel in der Baumerziitig von nächster Woche aufmerksam gemacht.

Finanzplanung 2018-2022
Der Gemeinderat hat die für die interne Planung und die Erstellung des Budgets verbindliche Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 verabschiedet. Der Finanzplan setzt die Eckwerte für das Budget und die folgenden Jahre fest und bildet die strategische Stossrichtung des Gemeinderates hinsichtlich der Priorisierung der Aufgaben und der Vorhaben im Rahmen einer mehrjährigen Investitionsplanung ab.