20. Juli 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Genehmigung Jahresrechnung Zweckverband Zivilschutz Tösstal
Bei einem Aufwand von CHF 263'900.60 und einem Ertrag von CHF 40'163.60 schliesst die Laufende Rechnung 2016 mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Gemeinden von CHF 223'737.00 (Budget CHF 234'300.00). Der Anteil der Gemeinde Bauma beträgt CHF 60'364.55 (Budget CHF 62'246.05). Investitionen wurden 2016 keine getätigt.

Gemeinderat lehnt das totalrevidierte Gesetz über die Jagd und den Vogelschutz ab
Das Gesetz über die Jagd und den Vogelschutz stammt aus dem Jahr 1929 und ist damit eines der ältesten geltenden Gesetze des Kantons. Nach Ansicht des Kantons genügt es mittlerweile in vielerlei Hinsicht den heutigen Anforderungen nicht mehr, weshalb es überarbeitet wurde. Die Zürcher Gemeinden sind nun zur Vernehmlassung des totalrevidierten Gesetzes eingeladen. Wie auch bereits der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich und weitere Vernehmlassungsteilnehmende lehnt der Gemeinderat Bauma den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Die über Jahrzehnte erprobte, anerkannte und auch bewährte Revierjagd in primärer Verantwortung der Gemeinden und optimal eingebettet in die lokalen Strukturen von Landwirtschaft, Forst und Bevölkerung würde aufgeben werden. Der Gemeinderat anerkennt, dass es überkommunale, regionale und auch kantonale Bedürfnisse gibt, für die der Kanton die optimalen Voraussetzungen und Instrumente zu schaffen hat. Dabei soll jedoch nicht die Gemeindeautonomie beschnitten werden.

Verordnung über den Schutz und die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von kommunaler Bedeutung
Die Naturschutzverordnung hat den langfristigen Erhalt der biologisch wertvollen Gebiete und Objekte zum Ziel. Dies als Beitrag zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Der Gemeinderat schätzt den engagierten Einsatz von rund 60 Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, die sich der Pflege von rund 70 Objekten widmen. Bedingt durch den Zusammenschluss von Bauma und Sternenberg bestanden zwei verschiedene Verordnungen, zwei verschiedene Bewirtschaftungsverträge und zwei verschiedene Auszahlungsreglemente. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Landwirtschafts- und Naturschutzkommission bereits mit Beschluss vom 1. Februar 2017 die überarbeitete Verordnung genehmigt. An seiner Sitzung vom 12. Juli 2017 genehmigte er die Beitragsordnung, welche ebenfalls überarbeitet wurde und nun wesentlich einfacher für die Berechnung der Beiträge anzuwenden ist.

Gewährung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen für das Personal
Wie bereits in den Kurzmitteilungen des Gemeinderates vom 6. März 2017 informiert, bleibt neu die Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Für den Jahreswechsel 2017/2018 gewährt der Gemeinderat als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Mitarbeitenden zwei zusätzliche bezahlte Urlaubstage (Basis: Beschäftigungsumfang von 100%). Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Bauma gilt das kantonale Personalrecht. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, der Praxis des Regierungsrates zu folgen, welcher seinen Angestellten bereits seit Jahren zwei zusätzliche Urlaubstage für den Jahreswechsel gewährt.

Zwei Geschäfte zu Handen der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 verabschiedet
Die Wasserversorgungsgenossenschaft Altlandenberg (WVGA) versorgt 124 Einwohnerinnen und Einwohner mit Trinkwasser. Die hydraulischen Verhältnisse der WVGA genügen jedoch den Anforderungen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) an die Löschwasserversorgung nicht mehr. Weil die resultierenden hohen Investitionen ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen würden, hat die WVGA deshalb beschlossen, sich in die Wasserversorgung Bauma (WVB) zu integrieren. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 die Übernahme der WVGA in die WVB zur Annahme empfehlen.

An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2012 genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinde Bauma das Projekt zur Neugestaltung des Busplatzes beim Bahnhof Bauma und bewilligten gleichzeitig für dessen Realisierung einen Bruttokredit von CHF 675'000.00. Dieses Projekt wird in dieser Form jedoch nicht mehr realisiert werden, unter anderem mit Rücksicht auf die in der Zwischenzeit erstellte historische Bahnhofshalle. Die Kreditabrechnung über das nicht ausgeführte Projekt wird der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember zur Genehmigung vorgelegt. Die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Bauma wird mit einem neuen Projekt – koordiniert mit dem Bauprojekt des kantonalen Tiefbauamtes für die Bushaltestelle "Bauma, Bahnhof" – an die Hand genommen.

Sanierung der Gemeindeliegenschaft Dorfstrasse 40, Bauma
Die Fassade und der Dachstock der Liegenschaft Dorfstrasse 40, Bauma, in welcher heute die Handweberei des Heimatwerkes Bauma untergebracht ist, befindet sich einem sehr schlechten Zustand. Der Gemeinderat hat für das denkmalgeschützte Objekt deshalb eine gebundene Ausgabe von CHF 79'600.00 für die Sanierung der Fassaden sowie einen Kredit von CHF 173'400.00 für die Sanierung und den gleichzeitigen Ausbau des Dachgeschosses beschlossen.