16. Juni 2017
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.
Reglement über die Förderung und Unterstützung von Vereinen
Das Vereinsleben in der Gemeinde Bauma ist vielfältig und wird vom Gemeinderat als intakt angesehen. Die Vereine und vereinsähnlichen Organisationen bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde. Sie tragen zu einer guten Lebensqualität bei und stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde. Der Gemeinderat begrüsst das Engagement der Vereine und ist bereit, sie im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Der Gemeinderat hat von einem ersten Entwurf des Reglements über die Förderung und Unterstützung von Vereinen Kenntnis genommen und in erster Lesung verabschiedet. Vorgesehen sind u.a. Pauschalbeiträge, Beiträge an die Jugendförderung, Beiträge an Vereinsjubiläen und finanzielle Unterstützung von Empfängen nach eidgenössischen Festbesuchen. Aufgrund der Diskussion im Gemeinderat wird der Entwurf überarbeitet und dem Gemeinderat erneut vorgelegt. Aufgrund der Höhe der jährlich wiederkehrenden Ausgaben ist das Reglement der Gemeindeversammlung vorzulegen.

Erweiterung Bushof Wetzikon
Der Gemeinderat hat sich auf Anfrage der Stadt Wetzikon hin positiv geäussert zur Teilnahme am partizipativen Verfahren betreffend Finanzierung des Bushofs Wetzikon. Die Grobkostenschätzung rechnet mit Ausgaben von rund CHF 8,966 Mio. Es ist vorgesehen, dass die umliegenden und vom Bushof profitierenden Gemeinden sich mit total CHF 2,219 Mio. am Vorhaben beteiligen. Im partizipativen Verfahren wird gemeinsam ein Schlüssel für die jeweiligen Gemeindebeiträge ermittelt. Zusammen mit dem Zürcher Verkehrsverbund werden die nötigen Grundlagen erarbeitet und die spezifischen Interessen der umliegenden Gemeinden miteinbezogen. Die Gemeinde Bauma hat ihre Mitwirkung am partizipativen Prozess zugesagt.

Ehemalige Lernende bleibt ihrem Lehrbetrieb vorerst erhalten
Der Gemeinderat hat eine vom 1. September 2017 bis 30. Juni 2019 befristete Stelle als Sachbearbeiterin geschaffen und gleichzeitig Vanessa Fasser, Bauma, angestellt. Frau Fasser, Lernende Kauffrau EFZ bis Mitte August 2017, hat soeben die letzten Lehrabschlussprüfungen hinter sich gebracht. Bis zum Eintreffen der Resultate wird es noch einige Wochen dauern. Frau Fasser beabsichtigt, ab Februar 2018 bis zum Sommer 2019 die Berufsmittelschule zu besuchen und anschliessend die Berufsmaturität zu erlangen. Um ihr den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und ihr die Möglichkeit eines Verdiensts zu geben, verpflichtete der Gemeinderat Frau Fasser als Sachbearbeiterin mit einem Stellenpensum von 100% von September 2017 bis 31. Januar 2018 und mit einem Stellenpensum von 50% vom 1. Februar 2018 bis 30. Juni 2019. Durch ihr während der Lehrzeit erworbenes Wissen kann Frau Fasser auf allen Abteilungen der Gemeindeverwaltung eingesetzt werden. In den ersten Monaten ihrer Anstellung wird sie den neuen Abteilungsleiter Tiefbau und Werke administrativ unterstützen. Ihre Mithilfe ist zudem nützlich bei der Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung, der neuen Gebührenverordnung, der Revisionen der Abfallverordnung und Friedhof- und Bestattungsverordnung. Weitere Einsatzorte zeichnen sich bereits heute ab. Für beide Vertragsparteien stellt die befristete Anstellung von Frau Fasser eine Win-win-Situation dar.

Neues Gemeindegesetz verursacht Mehraufwand
Mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2018 ändern sich auch die Rechnungslegungsvorschriften. Alle öffentlich-rechtlichen Institutionen müssen ihre Rechnungslegung auf das Harmonisierte Rechnungsmodel 2 (HRM2) umstellen. Die Rechnungslegung soll dadurch transparenter werden. Mit der Umstellung auf HRM2 müssen die Gemeinden entscheiden, ob sie das Verwaltungsvermögen zum Buchwert in die Eingangsbilanz überführen wollen oder ob das Verwaltungsvermögen neu bewertet werden soll. Damit dieser Entscheid gefällt werden kann, sind die Gemeinden verpflichtet, eine einmalige Bewertung des Verwaltungsvermögens, ein Restatement, vorzunehmen. Dies bedeutet, dass alle seit 1986 für die Gemeinde Bauma (Einheitsgemeinde seit 1998) und Primar- und Oberstufenschulgemeinde Bauma (bis 1997) getätigten Investitionen erfasst und zugeordnet werden müssen. Diese Arbeiten sind ebenfalls für die ehemalige Politische Gemeinde Sternenberg und die ehemalige Schulgemeinde Sternenberg vorzunehmen. Es ist mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu rechnen, welcher nicht im Rahmen des ordentlichen Tagesgeschäfts erledigt werden kann. Der Gemeinderat hat deshalb für die Erstellung des Restatements einen entsprechenden Nachtragskredit in der Höhe von CHF 9'000.00 bewilligt. Irene Widmer, Saland, bereits für die Gemeinde als Sachbearbeiterin Finanzen tätig, wird mit der Erarbeitung beauftragt, welche bis Ende August 2017 beendet sein sollte. Es ist geplant, der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 die Entscheidungsgrundlagen für ein allfälliges Restatement vorzulegen.