Friedensrichteramt; ErneuerungswahlAm 7. März 2021 findet turnusgemäss die Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin statt. Dazu wird ein leerer Wahlzettel sowie ein Beiblatt verwendet. Gemäss § 23 der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (VPR) finden die nächsten Erneuerungswahlen für Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Jahr 2021 statt. Für die Erneuerungswahl des Friedensrichteramts wird eine Urnenwahl durchgeführt (Art. 5 Gemeindeordnung)Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat den Wahltermin auf den 7. März 2021 festgesetzt und beschlossen, dass den Wahlunterlagen ein Beiblatt mit den kandidierenden Personen abgegeben wird. Die Aufgaben des Friedensrichters oder der Friedensrichterin werden hier beschrieben.
Datum der Neuigkeit 25. Nov. 2020
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